Aktion von Klima-Aktivisten – Staatsanwaltschaft hält Geldstrafe nach Farbattacke auf…

Aktion von Klima-Aktivisten – Staatsanwaltschaft hält Geldstrafe nach Farbattacke auf Weltzeituhr für zu mild Fr 26.07.24 | 14:48 Uhr   14 dpa/Paul Zinken Audio: rbb24 Inforadio | 26.07.2024 | Malte Döbert | Bild: dpa/Paul Zinken Die Staatsanwaltschaft forderte für die Klima-Aktivisten, die die Weltzeituhr besprüht hatten, Bewährungs- beziehungsweise eine Haftstrafe. Sie erhielten Geldstrafen. Das will die
Aktion von Klima-Aktivisten – Staatsanwaltschaft hält Geldstrafe nach Farbattacke auf…

Aktion von Klima-Aktivisten

Staatsanwaltschaft hält Geldstrafe nach Farbattacke auf Weltzeituhr für zu mild


Fr 26.07.24 | 14:48 Uhr

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Archivbild: Aktivisten der Gruppe Letzte Generation haben im Oktober die Weltzeituhr am Alexanderplatz orange eingefärbt. (Quelle: dpa/Paul Zinken)
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Die Staatsanwaltschaft forderte für die Klima-Aktivisten, die die Weltzeituhr besprüht hatten, Bewährungs- beziehungsweise eine Haftstrafe. Sie erhielten Geldstrafen. Das will die Staatsanwaltschaft nicht akzeptieren.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert das Urteil gegen vier Klima-Aktivisten zu einer Farbattacke auf die Weltzeituhr am Berliner Alexanderplatz nicht. Die Behörde hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten vom Donnerstag eingelegt, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Dieses war deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben.

Geldstrafen zwischen 600 und 2.100 Euro

Das Gericht hatte die 22 bis 28 Jahre alten Mitglieder der Klimagruppe “Letzte Generation” wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 600 Euro (120 Tagessätze à fünf Euro) und 2.100 Euro (140 à 15 Euro) verurteilt. Alle vier Verurteilten gelten aufgrund der Anzahl der Tagessätze ihrer Geldstrafe künftig als vorbestraft, da ihre Strafe 90 Tagessätze übersteigt.

Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Angeklagte Bewährungsstrafen von sechs Monaten gefordert. Eine 24-Jährige, die sich nur einen Tag vor dem Prozess an einer Störaktion am Flughafen Köln/Bonn beteiligt hatte, sollte neun Monate in Haft kommen.

Die Mitglieder der Klimagruppe hatten vor Gericht zugegeben, am 17. Oktober 2023 mit Sprühdosen und präparierten Feuerlöschern orange Farbe auf das Wahrzeichen gesprüht zu haben. Der Schaden betrug laut Urteil rund 9.680 Euro.

Farbe mit Hochdruckreiniger entfernt

Für ihre Farbaatacke hatten die Aktivisten Sprühdosen und umgebaute Feuerlöscher verwendet. Eine Aktivistin kletterte über eine Leiter auf das Dach der Uhr. Mit einem Hochdruckreiniger konnte die Farbe entfernt werden.

Ein Aktivist erklärte am Donnerstag vor Gericht, an Protesten dieser Art künftig nicht mehr teilnehmen zu wollen. Die 24-jährige Aktivistin, für die die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Monaten gefordert hatte, kündigte hingegen an, sich bald auf einer Flugbahn festkleben zu wollen. Die Studentin ist nach eigenen Angaben mehrfach vorbestraft und rechnet mit weiteren Verfahren.

Sendung: rbb24 Abendschau, 26.07.2024, 19:30 Uhr


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14 Kommentare

  1. 14.

    Das Thema Schadensersatz hat mit dem Strafverfahren rein gar nichts zu tun. Schadensersatz für die Reinigung hat das Land Berlin von den Leuten genauso gefordert. Das kommt noch zusätzlich in einem späteren Zivilverfahren

  2. 13.

    Bestimmte Urteile sollten echt hinterfragt werden ob da Netzwerke existieren aus Freunde-Bekannte-Parteien. Fällt langsam auf wie Milde die sind bei Aktivisten. Andere Bundesländer (Justiz) agieren völlig anders. Berlin sticht da echt raus. Investigativer Journalismus ist hier blind

  3. 12.

    Kuscheljustiz verfehlt ihren Daseinszweck und ist eine unverblümte Ermunterung zum Weitermachen. Richter haben neutral zu urteilen und nicht nach Sympathie und politischer Vorliebe.

  4. 10.

    Was sind das nur für Richter. Im Namen des Volkes sprechen die die urteile nicht.

  5. 9.

    „Geldstrafen zwischen X und Y“ ……Selbst wenn jeder der vier Beteiligten den Höchstbetrag Y bezahlt, deckt das noch nicht die Kosten des Gesamtschadens. Was ist das für eine Strafe wenn nicht einmal der Schaden beglichen wird?

  6. 8.

    Wenn die richtigen Personen an den richtigen Orten und Zeiten sitzen, dann kommen solche Urteile zu Stande. Unter RRG sorgte ein Grüner Justizsenator schon dafür, schließlich sind die Unis eh Links-Grün getrimmt – in Berlin wundert einen nichts mehr.

  7. 7.

    Wenn ich mir die angesetzten Tagessätze ansehe, muss ich lachen.
    So ist halt die Justiz.

  8. 6.

    Die Bestrafung ist einfach nur lächerlich und bewirkt rein gar nichts. Die sogenannte Aktivistin” hat doch sofort angekündigt was sie als nächstes gedenkt zu tun und ihre Getreuen werden ebenfalls weiterhin agieren Wände beschmieren und Landebahnen besetzen. Das ist unser Rechtssprechung.

  9. 5.

    Eine Geldstrafe bringt nichts. Die 4 hätten die Farbe selbe wegmachen müssen, mit einer Bürste und Wasser ohne Reinigungsmittel, denn die sind umweltschädlig.

  10. 4.

    Völlig zu Recht fordert die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe. Die Verurteilten sowie eventuelle Nachahmer haben durch die niedrige Strafe nicht genügend Abschreckung. Das hätten die Richter auch berücksichten müssen.

  11. 3.

    Gut, dass es nicht nur Grüne Parteimitglieder in der Justiz gibt.

  12. 2.

    Richtig! Haftstrafe ist angemessen. Alles andere ist zu mild.

  13. 1.

    Diese Forderung der Staatsanwaltschaft ist voll zu unterstützen, wenn man liest, was die eine Dame demnächst schon wieder plant.

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