Antisemitismus-Vorwürfe gegen Oyoun nicht erhärtet – Interne Dokumente zeigen, wie…

Antisemitismus-Vorwürfe gegen Oyoun nicht erhärtet – Interne Dokumente zeigen, wie Chialo den Förderstopp eines Kulturzentrums erwirkte Do 18.07.24 | 18:27 Uhr | Von Efthymis Angeloudis   40 Bild: picture alliance/dts Nachrichtenagentur Dem Kulturzentrum Oyoun wurden nach nicht belegbaren Antisemitismus-Vorwürfen Fördergelder gestrichen – wie interne Dokumente zeigen mit Hilfe von Formgründen. Trotz warnender Hinweise setzte der Kultursenator
Antisemitismus-Vorwürfe gegen Oyoun nicht erhärtet – Interne Dokumente zeigen, wie…

Antisemitismus-Vorwürfe gegen Oyoun nicht erhärtet

Interne Dokumente zeigen, wie Chialo den Förderstopp eines Kulturzentrums erwirkte


Do 18.07.24 | 18:27 Uhr | Von Efthymis Angeloudis

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Archivbild:Joe Chialo bei einer Veranstaltung am 29.05.2024.(Quelle:picture alliance/dts Nachrichtenagentur)
Bild: picture alliance/dts Nachrichtenagentur

Dem Kulturzentrum Oyoun wurden nach nicht belegbaren Antisemitismus-Vorwürfen Fördergelder gestrichen – wie interne Dokumente zeigen mit Hilfe von Formgründen. Trotz warnender Hinweise setzte der Kultursenator einen Förderstopp durch. Von Efthymis Angeloudis

  • interne Prüfung der Senatsverwaltung für Kultur stellt kein eigenes antisemitisches Agieren des Kulturzentrums Oyoun fest
  • zweite Prüfung wurde beauftragt, wie man dennoch die Förderung stoppen könnte
  • Kultursenator Chialo will entgegen den Warnungen seiner Verwaltung das Projekt neu ausschreiben

Interne Dokumente der Senatsverwaltung für Kultur, die dem rbb vorliegen, zeigen, dass sich der Berliner Kultursenator Joe Chialo (CDU) in der Auseinandersetzung um das Kulturzentrum Oyoun in der Neuköllner Lucy-Lameck-Straße über Warnungen seiner eigenen Behörde hinwegsetzte, um dem Kulturzentrum bereits in Aussicht gestellte Fördermittel zu entziehen. Zuerst berichtete die Zeitung ” nd“.

Was ist passiert?

Kulturzentrum Oyoun; © Tomas Fitzel
Tomas Fitzel

Nach einer Trauerfeier mit dem umstrittenen Verein “Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost” am 4. November 2023 drohten Verwaltung und Kultursenator Joe Chialo (CDU) dem Oyoun mit dem Entzug der Finanzierung.

Zwei Wochen später behauptete die Sentasverwaltung für Kultur, von diesem Zusammenhang nichts mehr zu wissen. Fortan hieß es, die Förderung sei ohnehin nur bis Ende 2023 bewilligt und laufe dann aus. Dagegen hat das Oyoun Klage eingereicht und einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Damit scheiterte das Kulturzentrum zuerst vor dem Verwaltungsgericht, aber auch vor dem Oberverwaltungsgericht.

Prüfung: “Kein antisemitisches Agieren des Oyoun”

Oyoun war nach einer Veranstaltung des Vereins “Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost”, einem Israel-kritischen Verein von Jüdinnen und Juden in seinen Räumlichkeiten am 4. November 2023 in die Kritik geraten und des Antisemitismus beschuldigt worden.

Schon vor der Veranstaltung, am 25. Oktober, ließ Chialo internen Dokumenten zufolge prüfen, ob Oyoun (Kultur NeuDenken gUG) Fördergelder gestrichen und bereits ausgezahlte Gelder zurückverlangt werden könnten.

Auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Manuela Schmidt (Die Linke) [parlament-berlin.de] vom 7. November, welche Veranstaltungen eine Prüfung der staatlichen Zuwendung veranlasst hätten, antwortete der Kultursenat mit zwei Angaben: Eine Veranstaltung unter Mitwirkung von “Palästina spricht” am 11. Mai 2022 und die “Trauer- und Hoffnungsfeier” der “Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.”, am 4. November 2023. “Diese Veranstaltungen gaben Anlass zur Prüfung der Zuwendung an die Kultur NeuDenken gUG”, antwortete die Senatsverwaltung.

Am 7. November lag das Ergebnis der Prüfung bereits vor. Die kam allerdings zum Ergebnis, dass “kein antisemitisches Agieren des Oyoun”, erkennbar sei. “Die vorliegenden Sachverhaltsinformationen bieten nach rechtlicher Einschätzung aktuell keine Grundlage zum Widerruf oder zur Rücknahme der bereits beschiedenen Zuwendung”, heißt es. Außerdem sei keine zweckwidrige Mittelverwendung ersichtlich, die zu einer Rückforderung von Fördermitteln führen könnte.

Auszüge aus der Akte SenKultGZ.(Quelle:rbb)
Ergebnis der Prüfung: “Kein antisemitisches Agieren des Oyoun” Bild: rbb

Auch Lederer forderte Absage von Events

Seit der Gründung des Oyoun 2020 gab es bereits mehrere Situationen, in denen die damals noch linksgeführte Kulturverwaltung unter Klaus Lederer die Absage von Events mit Palästina-Bezug gefordert hatte. “Die “Jüdische Stimme” unterstützt laut ihrer Satzung die BDS-Bewegung. Oyoun wurde bereits von der vorangegangenen Hausleitung unter Klaus Lederer (Die Linke) mehrfach darauf hingewiesen, dass öffentlich finanzierte Räume nicht an Organisationen zur Verfügung gestellt werden dürfen, welche die Existenz Israels als jüdischen Staat delegitimieren”, antwortete die Senatsverwaltung für Kultur auf Anfrage des rbb am 15. November.

BDS steht für “Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen” und ist eine internationale Bewegung, die Menschen dazu aufruft, Unternehmen und Institute, denen BDS nachsagt, “Israels Politik der Besatzung, Kolonisierung und Apartheid” zu unterstützen, zu boykottieren. Sie fordert zudem internationale Sanktionen gegen Israel.

Auszüge aus der Akte SenKultGZ.(Quelle:rbb)
Die Hausleitung wünscht die Prüfung eines Widerrufs der Inaussichtstellung. Bild: rbb

Widerruf die einzige Möglichkeit, Förderung einzustellen

Nachdem sich aus der internen Prüfung der Veranstaltung mit der “Jüdischen Stimme” keine sachliche Grundlage für einen Förderstopp ergeben hatte, blieb ein anderer Weg, um einen Fördermittelstopp zu erwirken: “Ein Widerruf der Inaussichtstellung wäre die einzige Möglichkeit für den Senat, die Förderung nicht auszuzahlen”, heißt es weiter in der Prüfung.

Am 8. November wurde eine zweite Prüfung von Chialo veranlasst. Diesmal galt es zu prüfen, ob und wie die Fördergelder für das Jahr 2024 nicht ausgezahlt werden könnten. Dabei sei es laut einer E-Mail einer Mitarbeiterin der Senatsverwaltung für Kultur vom 9. November relevant für die rechtliche Prüfung, ob die Förderzusage 2019 postalisch oder per Mail versandt wurde. Denn ein Versand per E-Mail würde es der Senatsverwaltung ermöglichen, die Inaussichtstellung zu widerrufen.

Ein Argument, das später auch vor Gericht aufging. Auch wenn das Verwaltungsgericht Berlin seine Einwände hatte: “Ob es guter Stil einer Behörde wäre, sich bei einem als Zusicherung formulierten Text darauf zu berufen, die namentlich benannte Person, die den Text elektronisch schlusszeichnete, habe dadurch – anders wenn sie eigenhändig schlussgezeichnet hätte – die für die Wirksamkeit nötige Schriftform nicht gewahrt, muss dahinstehen, weil schlechter Stil sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen kann”, heißt es im Beschluss. Den Rechtsweg hat Oyoun bislang trotzdem erfolglos beschritten.

Auszüge aus der Akte SenKultGZ: Mail Anfrage vom 08.11.2023.(Quelle:rbb)
Postalisch oder elektronisch: Das wird vor Gericht wichtig werden. Bild: rbb

Plötzlich will man von Antisemitismus-Vorwürfen nichts wissen

Am 14. November wurde auch die zweite Prüfung abgeschlossen, die befand: Es wäre möglich, die Projektförderung für Oyoun für 2024 und 2025 einzustellen. Aber nur, wenn das Projekt aufgrund geänderter Förderkriterien neu ausgeschrieben wird.

Genau diesen Weg ging ab diesem Moment die Senatsverwaltung. Kultursenator Joe Chialo entschied sich, die Förderung einzustellen: Am 17. November erteilte der Kultursenator persönlich den Auftrag, ein neues Betreiberkonzept für den Kulturstandort Lucy-Lameck-Straße zu erstellen, das dann als Grundlage dafür dienen sollte, die Oyoun-Förderung zu streichen.

“Die Aussage des Oyoun, dass dies aufgrund einer Veranstaltung der “Jüdischen Stimme” passiert, ist nicht zutreffend”, antwortete die Pressestelle Chialos auf Anfrage von rbb|24 im November. Auch jetzt beharrt die Senatsverwaltung für Kultur auf dieser Position. “Die Förderung ist zum Jahresende 2023 regulär ausgelaufen”, teilte die Pressestell dem rbb am Mittwoch mit. Von Antisemitismus-Vorwürfen gegenüber dem Oyoun wollte man jetzt nichts mehr wissen.

Prüfer warnen vor Einengung der Meinungsfreiheit

Die internen E-Mails zwischen der Hausleitung und den Mitarbeitern der Senatsverwaltung sowie die Dokumente, die dem rbb vorliegen, zeugen allerdings vom Gegenteil. Der Entzug der Förderung über einen juristischen Schachzug erfolgte erst, nachdem andere Wege scheiterten, indem man den Prüfungsrahmen erweiterte.

Zudem ignorierte Chialo dabei Warnungen seines Hauses vor einer Einschränkung von Grundrechten. Würde die Förderung des Oyoun eingestellt werden, wäre die Senatsverwaltung für Kultur aller Voraussicht nach mit der Frage konfrontiert, inwieweit die Entscheidung im Zusammenhang mit den jüngst getroffenen Äußerungen zu den aktuellen Geschehnissen in Nahost stünde, heißt es im Dokument.

“Es könnte der SenkKultGZ angelastet werden, dass sie die Grenze des öffentlich Sagbaren bzw. Darstellbaren in unzulässiger Weise zulasten der Meinungsfreiheit einenge”, heißt es im Prüfbericht weiter.

“Grundrechtliche Schutzgedanken waren für die Frage der Förderung im Jahr 2024 nicht ausschlaggebend”, antwortete am Mittwoch die Pressestelle des Hauses ohne auf die internen Warnungen einzugehen. “Wie auch der erste Prüfvermerk zeigt, stand das Oyoun im Rahmen ihrer Förderung bei der künstlerischen Arbeit unter dem Schutz der individuellen Grundrechte. Eine Förderablehnung führt hingegen nicht zur Einschränkung von Grundrechten.”

Auszüge aus der Akte SenKultGZ.(Quelle:rbb)Warnungen der Prüfer

Politisch motivierte Trickserei?

Ein bürokratischer Trick, findet Louna Sbou, Leiterin des Oyoun. “Nachdem ein vom Senator in Auftrag gegebenes Gutachten, bzw. juristische Prüfung ergab, dass Antisemitismus bei uns im Haus nicht auffindbar war, erscheint es mir, dass der Kultursenator aus politischen oder emotionalen Gründen einen bürokratischen Trick erfand, um unsere Existenz zu zerstören”, sagt Sbou dem rbb.

“Ministerielles Handeln ist grundsätzlich politisch”, antwortet die Sentasverwaltung für Kultur dem rbb, um aber direkt erneut zu betonen: “Allerdings ist die Förderung des Oyoun regulär zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.”

Dabei drängen sich Ähnlichkeiten mit der Fördermittel-Affäre um Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) [tagesschau.de] auf. Aus E-Mails ihres Ministeriums ging hervor, dass jemand an hoher Stelle im Hause um Prüfung gebeten hatte, inwieweit Aussagen eines Protestbriefs von Hochschullehrenden strafrechtlich relevant sein und ob das Ministerium als Konsequenz Fördermittel streichen könnte.

Der Fall um das Oyoun hat zudem international Aufmerksamkeit erregt, da hier erstmals staatliche Förderung wegen eines Antisemitismus-Vorwurfs eingestellt worden sei. Die “New York Times” etwa spricht von Cancel Culture und einer “Bedrohung der deutschen Reputation als Hort künstlerischer Freiheit”.

Zurückhaltende Kritik aus der Opposition

Eher verhalten ist im Vergleich die Kritik aus der Opposition. Aus der Stellungnahme der Betreiberinnen des Oyoun würden sich zahlreiche Fragen an den Kultursenator ergeben, sagt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linke, Manuela Schmidt, dem rbb. “Diese werde ich nach der Sommerpause im Kulturausschuss aufrufen und den Senat auffordern, uns die Sachlage darzulegen.”

Von besonderem Interesse sei dabei der Erhalt des Kulturzentrums mit seiner sehr vielfältigen und diversen Ausrichtung für dekoloniale, queerfeministische und migrantische Sichtweisen, sagt Schmidt. “Grundsätzlich erhoffe ich mir eine Vorbildfunktion von Kultur und Politik für eine wertschätzende und offene Kommunikation und Debattenkultur. Hierfür müssen beide Seiten aufeinander zugehen.”

Oyoun: Chialo lehnte das Gespräch ab

Die Versuche des Oyoun auf Joe Chialo zuzugehen, stießen laut Angaben des Kulturzentrums allerdings auf Ablehnung, was auch in den internen Dokumenten der Verwaltung thematisiert wird. “Von Relevanz wird dabei auch sein, dass der ZE [Zuwendungsempfänger Oyoun; Anm. d. Red.] auf die Kritik stets öffentlich wirksam Stellung genommen hat, gemachte Angaben klarstellte bzw. konkretisierte und sich zum Austausch und Diskussion bereit erklärte, während der Senat nach Angaben des ZE das Gespräch sechs mal ablehnte”, heißt es in der internen Prüfung.

Neuausschreibung auch für Oyoun frei

Die Zukunft des Oyoun scheint also nur schwer in offener Kommunikation entschieden werden zu können. “Der Kulturstandort soll auf Grundlage neuer Förderkriterien neu ausgeschrieben werden”, antwortete die Senatsverwaltung dem rbb. Natürlich stehe es dem Oyoun frei, sich erneut auf eine Förderung zu bewerben, heißt es weiter.

Die Vermutung liegt aber Nahe, dass nach dem Aufwand von Joe Chialo und der Senatsverwaltung für Kultur, um dem Oyoun die Fördermittel zu entziehen, eine Neubewerbung für Sbou und ihr Team kein leichtes Spiel sein wird.

Beitrag von Efthymis Angeloudis


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40 Kommentare

  1. 39.

    Nein, ist sie nicht. Hier benehmen sich FDP und cDU Politiker wie allmächtige Fürsten die entscheiden was mit “ihrem Geld” passiert.

    “Er führt sich auf wie ein Sonnenkönig.”

  2. 38.

    Sie haben vermutlich mit ein paar Punkten recht.

    Aber darum geht es hier doch gar nicht.

    Es geht um den Politikstil, der vom Kultursenator gepflegt wird.

    Und der ist schlichtweg eine Katastrophe .

    Tricksereien, Eigenmächtigkeit,…

    Er ist eben kein Politiker über Parteigrenzen hinweg und hat sich nivht nur mit dieser Aktion als unwürdig erwiesen.

  3. 37.

    Doch, genau diese Frage ist entscheidend. Ansonsten würde aus einer Art Gewohnheitsrecht ja eine unbegrenzte Förderung resultieren, auch wenn andere Förderschwerpunkte entwickelt werden oder sich z.B. ein Verein radikalisiert oder thematisch einengt. Eben hier ist zu prüfen, ob das öffentliche Interesse auch unter Abwägung mit anderen Projekten oder auch Projektträgern noch stark genug ist.

  4. 36.

    Die Frage stellt sich doch überhaupt nicht, da der Verein bereits seit Jahren gefördert existiert.

    Hier gehts darum, ob sich ein Senator mit seinen persönlichen Interessen über das öffentliche Interesse, hier repräsentiert durch seine eigene Verwaltung, einfach hinwegsetzen darf.

    Und es ist ja nicht das erste Mal, dass sich Chialo über das öffentliche Interesse einfach hinwegsetzt und einfach sein eigenes Ding durchzieht.

    Der Mann ist als Senator überhaupt nicht tragbar und sollte zurücktreten bzw. zurückgetreten werden, denn soviel Anstand und Sitte besitzt Chialo sowieso nicht.

  5. 35.

    Wenn das stimmt, muss Chialo zurücktreten!
    Er führt sich auf wie ein Sonnenkönig.

  6. 34.

    Fördergelder können gegeben werden, müssen aber nicht gegeben werden! Ich bin der Meinung, dass die Berliner Musikschulen hier nun den Vorrang bei der Verteilung aus dem Kulturetat haben. Bei den Zuwendungen an die Berliner Musikschulen handelt es sich nicht um Fördergelder, da das Land Berlin der Träger der jeweils nicht rechtsfähigen bezirklichen Musikschulen ist. Es m u s s also finanziert werden. Dies betrifft besonders die sehr wahrscheinlich ausstehenden Nachzahlungen in Millionenhöhe an die Rentenversicherung. Deshalb ist es verständlich, dass Fördergelder aus dem Berliner Kulturetat nun nicht mehr gegeben werden können, da diese wahrscheinlich für “Pflichtzahlungen” verwendet werden müssen.

  7. 33.

    Warum werden in diesem Artikel die Konflikte von Louna Sbou mit ihren Gründungspartnerinnen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Werkstatt der Kultur nicht erwähnt? Es wird kaum erwähnt, dass Oyoun ein Problem ist und viel von dem zerstört hat, was die Werkstatt der Kultur hervorgebracht hatte. Das ist der Unterschied zwischen einer akademischen Anthropologin und Sbou, die eine Geschäftsfrau ist, die durch die Ausbeutung von witzigen und modischen Diskursen Geld verdienen will; aber das hat der Autor dieses Artikels noch nicht erkannt.

  8. 32.

    Wie wäre es mit Rücktritt Herr Amtsmissbraucher Chmallo? Skandal das hier jemand am Posten klebt. Es widert mich an. BSW jetzt habt ihr mich.

  9. 31.

    Also sagen wir es mal so, wie es ist: ‘Förderung’ heißt, es finanziert der Steuerzahler. Warum sollte er es für einen solchen Verein tun? Was ist exakt der konkrete Mehrwert dieses Vereins, der diese Ausgaben rechtfertigt? Ich Frage auch vor dem Hintergrund, dass das kostenlose Essen für Schulkinder angeblich nicht mehr finanzierbar ist.

  10. 30.

    Eben, zum Jahresende, also in der Zukunft.

    Aber aktuell geht es um gestrichene und zurückgeforderte Gelder, also in die Vergangenheit gerichtet.

    Oder glauben Sie etwa, da hat jemand schon für 2025 nicht bewilligte Fördergelder gezahlt?

  11. 29.

    Ich habe mit meiner Wahrnehmung dieses Vorgangs keine juristische Wertung geliefert. Inwieweit dieses Vorgehen der Innenministerin dem Grundgesetz entspricht, klärt die unabhängige Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht.

    Die gibts nämlich – und komisch… darauf berufen sich auch eben rechte Kreise, obwohl die eigentlich alles demokratische und rechtsstaatliche, wie wir es kennen, ablehnen.

    Da sind wir auch wieder beim Thema dieses Artikels hier. Ebenso haben sich hier mehrere Korrektive zu Wort gemeldet, die diesen Alleingang des Kultursenators kritisch sehen und auch ihre Argumente anmelden.

  12. 28.

    Normalerweise ist es so, dass es erstmal entsprechende öffentliche Fördertöpfe geben muss. Der Fördermittelgeber legt fest, was gefördert werden soll, also Zielgruppe, Zielsetzung, grobe Ausrichtung. Daraufhin gibt es eine Ausschreibung an der sich alle Interessierten beteiligen können. Manchmal ist noch eine sogenanntes Interessenbekundungsverfahren zwischen geschaltet.

    Das ist aber nur ein grober Überblick.

  13. 27.

    Endlich sagts mal einer: Flachdenker – merci vielmals. Backfire-Effekt und Bestätigungsfehler liefern die psychologische Erklärung für Leute, die glauben, die absolute Wahrheit zu kennen.

  14. 26.

    “… Die Förderung des Oyoun läuft zum Jahresende regulär aus. …”

    aus dem verlinkten Artikel:

    Verwaltungsgericht Berlin / Neuköllner Kulturzentrum Oyoun scheitert mit Klage auf Fördermittel

    Das die ganze Geschichte ein ziemliches Geschmäckle hat, ist m.E. unbestritten.

  15. 25.

    “Hat aber auch nix mit Einschränkung der Pressefreiheit zu tun, weil nicht die Zeitschrift an sich, sondern die Herausgeber-Unternehmen “COMPACT-Magazin GmbH” und “CONSPECT FILM GmbH” vorläufig verboten wurde.”

    Mein Gott was dekretieren Sie denn hier laufend? Inzwischen hab ich die Stimmen von mindestens 10 Anwälten gelesen, die genau diese Meinung (Verstoß gegen das Grundgesetz) bejahen und am Ende entscheidet darüber ein Gericht.

  16. 24.

    Meine Kritik bezieht sich ja nicht auf die Art des Journalismus, sondern darauf dass das Thema bzw. das Ergebnis der Recherche den scheinbaren Skandal schlicht nicht hergibt.

  17. 23.

    wenn man ihren kommentar liest, bekommt man dwn eindruck, dass ihnen investigativjournalismus offenbar ein fremdwort zu sein scheint

  18. 22.

    >”mir ist bedauerlicherweise nicht klar geworden, was dieses “Campac” sein soll, und warum es verboten wurde. ”

    Der gute Mensch meinte sicher die rechte Zeitschrift “Compact”. Mehr dazu hier

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/07/reaktionen-verbot-compact-afd-gruene-linke-amadeu-antonio-stiftu.html

    Hat aber auch nix mit Einschränkung der Pressefreiheit zu tun, weil nicht die Zeitschrift an sich, sondern die Herausgeber-Unternehmen “COMPACT-Magazin GmbH” und “CONSPECT FILM GmbH” vorläufig verboten wurde. Dass sich in den Geschäftsräumen der COMPACT-Magazin GmbH auch die Redaktion dieser Zeitschrift befand und somit auch durchsucht wurden, werten viele Flachdenker als Einschränkung der Pressefreiheit.

  19. 21.

    Keinen würde ich vielleicht nicht sagen, aber doch eine Nische, wo die Förderung wenn man sich den Internetauftritt und die Größe ansieht doch unangemessen groß ausgefallen sein dürfte. Wohl als Ergebnis von RRG, das Themen wie Dekolonialisierung und Queerfeminismus vielleicht als für die Gesellschaft ganz zentral angesehen hat. Ich musste sie erstmal googeln.

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