Bargeld daheim aufbewahren: Bis zu welcher Summe ist es legal – und wer haftet bei Diebstahl?
Viele Menschen bewahren in den eigenen vier Wänden gerne etwas Bargeld auf. Doch ist das strafbar – und wenn ja, ab welchem Betrag?
Etwas Bargeld – den viel zitierten Notgroschen – zu Hause aufzubewahren, ist sicherlich nicht verkehrt. Viele Menschen jedoch lagern höhere Summen in den eigenen vier Wänden – beispielsweise in einem Tresor. Es gibt jedoch noch weitere Orte, an denen es clever ist, sein Geld zu verstecken. Laut einer Umfrage der Deutschen Bundesbank ist der häufigste Grund dafür, den die Menschen angeben, dass es bei Banken kaum Zinsen für Erspartes gäbe. Ein weiterer Punkt: Bargeld wird als Zahlungsmittel immer gestattet, während es bei EC- oder Kreditkarten auch einmal zu technischen Störungen kommen kann.
Die wichtigste Information erst einmal: Es ist in keinem Gesetz als Strafbestand niedergeschrieben, zu viel Bargeld zu Hause zu haben. Sie müssen also keine Bedenken haben, dass Sie dafür belangt werden – im Gegenteil: Etwas Bargeld daheim aufzubewahren, wird sogar empfohlen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät dazu, eine Summe zu Hause aufzubewahren, mit der Sie sich rund eine Woche lang versorgen können. Der Grund dafür ist, dass im Falle eines Stromausfalls auch die Geldautomaten nicht funktionieren würden.
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Geringe Zinsen bei den Banken und keine strafrechtlichen Befürchtungen. Wieso sollte man dann nicht einfach sein gesamtes Ersparnis in den eigenen vier Wänden horten? Ganz einfach: Im Falle eines Diebstahls oder eines Brands decken die meisten Hausratversicherungen nur eine Summe zwischen 1.500 und 2.000 Euro ab, warnt Auxmoney. Der Rest Ihres Ersparten wäre also einfach weg.
Immer wieder liest man von Gerüchten, dass die legale Obergrenze für Bargeld zu Hause bei 10.000 Euro läge – das ist wie bereits erklärt falsch. Die Summe spielt dennoch eine wichtige Rolle in Bezug auf Bargeld. Und zwar bei der Einzahlung auf Ihr Bankkonto. Da nämlich gibt es die Obergrenze von 10.000 Euro. Wer mehr einzahlen möchte, muss nachweisen, woher das Geld stammt. Ansonsten schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein. So soll gegen Geldwäsche vorgegangen werden.