Berlin. Wegen Antragsstau beim Amt: Wer einen Antrag auf Kinderwunschbehandlung stellen will, muss nun viel Geduld haben.
Bis Ende Oktober werden in Berlin keine Neu- oder Folgeanträge für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen entgegengenommen. Das teilte das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) den Berliner Ärztinnen und Ärzten in einem Schreiben mit, über das zuerst der „Tagesspiegel“ berichtete.
Grund ist demnach der Stau von Auszahlungsanträgen, den die Behörden erst einmal abarbeiten müssten. Wer allerdings bereits vom LaGeSo einen vorläufigen Zuwendungsbescheid bekommen hat, kann auch den Auszahlungsantrag noch einreichen, auch um die Frist von zwei Monaten nach der Behandlung einzuhalten.
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Das Land Berlin fördert die künstliche Befruchtung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch mit bis zu 900 Euro, wobei der erste Versuch nicht förderfähig ist – Grundlage ist ein entsprechender Antrag auf Zuschüsse, der beim LaGeSo eingereicht werden kann. Dabei werden seit 2021 auch weibliche, gleichgeschlechtliche Paare unterstützt.
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jst/BM