Berliner Wohnungspolitik
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Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verliert ein Viertel seiner Sozialwohnungen
Bis Ende 2025 werden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mehr als 2.500 Wohnungen aus der Sozialbindung fallen. Den Mietern drohen Probleme, denn viele Wohnungen gehören privaten Eigentümern und Gesellschaften.
Ein großer Teil der Sozialwohnungen im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg fällt in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem rbb vorliegt. Die “taz” hatte am Freitag zuerst darüber berichtet.
Danach verliert der Bezirk bis Ende 2025 genau 2.665 Sozialwohnungen. Aktuell ist die Miete noch in 10.384 Wohnungen im Bezirk gebunden und damit gedeckelt.
Quartier zwischen Warschauer Straße und Ostkreuz
Mehr als die Hälfte der betroffenen Wohnungen gehört privaten Eigentümern beziehungsweise Gesellschaften. Hier könnte der Wegfall der Sozialbindung gravierende Folgen für die Mieterinnen und Mieter haben, warnen die Linken-Abgeordneten Elif Eralp und Niklas Schenker. “Das Ende der Bindungen dürfte zu Mietsteigerungen und Eigenbedarfskündigungen führen, und das in dem Bezirk mit den am stärksten steigenden Mieten, in dem bereits rund die Hälfte der Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt wurden.”
Während für den Alt-Bezirk Kreuzberg keine detaillierten Angaben zu den Häusern vorliegen, geht aus einer Auflistung des Bezirksamtes hervor, dass in Friedrichshain vor allem das Altbauquartier zwischen Warschauer Straße und Ostkreuz betroffen ist. Dort endet die Sozialbindung für 546 Wohnungen Ende dieses Jahres. Bei weiteren 525 Wohnungen in diesem Bereiche läuft die Mietbindung bis spätestens Ende 2028 aus. Mehrere der Häuser gehören der Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain, einem Tochterunternehmen der landeseigenen Immobiliengesellschaft WBM.
Erhöhung der WBS-Quote gefordert
Die Linkspolitiker Eralp und Schenker forderten den Senat auf, ein Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau aufzulegen. Als eine Maßnahme sollten die Wohnberechtigungsschein-Quoten für die Wiedervermietung bei den landeseigenen Wohnungsgesellschaften erhöht werden, schlagen die beiden Abgeordneten vor. Außerdem verlangten sie eine Bundesratsinitiative Berlins, um den Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Eigenbedarfskündigungen zu verbessern.
Der Sprecher der Stadtentwicklungsverwaltung, Martin Pallgen, betonte, dass nach Auslaufen der Sozialbindung das Mietrecht auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs greife. Danach könnten Vermieter die Miete in drei Jahren maximal um 15 Prozent anheben. Mieterhöhungen seien zudem nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich.
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