Bestürzte Lidl-Kundin öffnet Cashew-Packung und erstarrt: „Stimmt beides nicht“
Sind Lebensmittel nicht mehr genießbar, können diese in der Regel zurückgegeben werden. Eine Lidl-Kundin machte diese Erfahrung mit Snacks.
München – Ein langer Tag auf der Arbeit, eine anstrengende Rückreise nach Hause, viele Menschen möchten dann nur noch mit einem Snack auf die Couch. Wenn sich dieser dann allerdings als ungenießbar erweist, ist der Abend hinüber.
Lidl-Kundin findet Ekel-Packung Cashews in ihrem Schrank
Eine Lidl-Kundin teilte das Foto ihrer Ausbeute aus dem Discounter auf Facebook. Sie hatte sich naturbelassene Cashewkerne in einer 200-Gramm-Packung gekauft und wollte diese gerade genießen, als ihr etwas auffiel. „Auf der Verpackung steht ‚frisch und lecker‘. Stimmt beides nicht.“ Auf ihrem geschossenen Foto sind viele der Cashewkerne zu erkennen, die schwarze Stellen aufweisen und nicht genießbar aussehen.
Die Lidl-Kundin erhielt für ihr unappetitliches Foto einige Reaktionen, die anderen Nutzer zeigten sich bei dem Anblick der Kerne ebenfalls entsetzt. „Die Optik ist auch ein Ding für sich“, kommentierte eine Nutzerin schlichtweg, was die Fotografin nur bestätigen konnte. „Die sehen schon gar nicht gut aus“, gab eine andere an. Eine Nutzerin hoffte, dass die Lidl-Kundin sie nicht schon probiert hatte: „Wenn die so schmecken, wie sie aussehen.“ Auch eine andere Kundin wütete bereits über die unterirdische Qualität eines Produkts.
Können unappetitlich aussehende Lebensmittel zurückgegeben werden?
Ob die Cashewkerne von Lidl wirklich verschimmelt waren oder nur einige dunkle Stellen aufwiesen, kann nicht einwandfrei bestätigt werden. Dennoch empfahl eine Facebook-Nutzerin eine einfache Lösung: „Wieder hinbringen, die sehen gar nicht gut aus.“ Supermärkte und Discounter nehmen Lebensmittel, die als nicht mehr genießbar eingestuft werden, in der Regel auch ohne Vorlage des Kassenbons zurück.
Auch von Gesetzeswegen sind sie dazu verpflichtet, einwandfreie Ware bereitzustellen. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, müssen Händler ein beanstandetes Produkt durch ein einwandfreies ersetzen oder den Kunden das Geld zurückerstatten. „Wer sich aus Ärger über ranzige Nüsse direkt an den Hersteller wendet, kann aus Kulanzgründen häufig mit großzügigem Ersatz rechnen“, heißt es zudem. Es gebe allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. Auch über Produkte in anderen Supermärkten wie Kaufland beschweren sich einige Nutzer in den sozialen Medien immer wieder. (rd)