EU ändert wichtige Regel zu Handgepäck – was das für Reisende an Bayerns Flughäfen bedeutet

Startseite Bayern EU ändert wichtige Regel zu Handgepäck – was das für Reisende an Bayerns Flughäfen bedeutet Stand: 03.08.2024, 19:29 Uhr Von: Jonah Reule Kommentare Drucken Teilen In Ausnahmefällen dürfen Reisende mehr als 100 Milliliter Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen mitnehmen. Im Herbst fällt diese Regel allerdings weg. München – Zu viel Handcreme oder Haarspray
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EU ändert wichtige Regel zu Handgepäck – was das für Reisende an Bayerns Flughäfen bedeutet

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In Ausnahmefällen dürfen Reisende mehr als 100 Milliliter Flüssigkeiten im Handgepäck bei Flugreisen mitnehmen. Im Herbst fällt diese Regel allerdings weg.

München – Zu viel Handcreme oder Haarspray dabei und ruckzuck landen die Alltagsgegenstände im Mülleimer. Diese und ähnliche Szenen spielen sich täglich an deutschen Flughäfen ab – vor allem dann, wenn Reisende die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck nicht kennen. Erlaubt sind in der EU maximal 100 Milliliter, sofern die Flüssigartikel in einem verschlossenen Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut sind. Wer an einer Kontrollspur mit einem CT-Scanner, wie etwa am Flughafen München, kontrolliert wird, durfte seit April 2024 auch größere Mengen an Flüssigkeiten mitnehmen.

Doch nun kippt die EU diese Ausnahmeregelung wieder, was auch für Reisende an Bayerns Flughäfen Auswirkungen hat. Wir erklären, was Reisende zu den Handgepäckregeln in Bayern wissen müssen.

EU kippt Ausnahmeregelung zum Handgepäck im Flugzeug – ab 1. September gilt alte Regelung wieder

Sicherheitskontrolle an einem Flughafen
Ab September dürfen Reisende im Handgepäck wieder nur Flüssigkeiten mit einem Volumen von maximal 100 Milliliter mitnehmen (Symbolbild). © IMAGO/Frank Hoermann / Sven Simon

Am 23. April hatte die EU-Kommission für Flüssigkeiten im Handgepäck an Flughäfen eine Ausnahmeregelung eingeführt. Seither durften Passagiere, die an einer Kontrollspur mit einem CT-Scanner (CT steht für Computertomographie) durch die Sicherheitskontrolle gingen, Flüssigkeitsbehälter mit einem Maximalvolumen von 330 Milliliter mitnehmen. Dabei wurden von den CT-Scannern dreidimensionale Bilder des Gepäcks erstellt und Flüssigkeiten analysiert.

In einem Beschluss vom 29. Juli nahm die EU-Kommission genau jene Ausnahme wieder zurück. Für Reisende hat das bereits zeitnah Konsequenzen. Denn ab dem 1. September dürfen dann nur noch Flüssigkeiten mit einem Volumen von maximal 100 Millilitern ins Handgepäck – unabhängig davon, ob Reisende an einer Kontrollspur mit oder ohne CT-Scanner durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen gehen.

Nicht viele CT-Scanner an Deutschlands Flughäfen – neue EU-Regel gilt auch in weiteren Ländern

In Deutschland sind CT-Scanner an den Sicherheitskontrollen bislang nur vereinzelt zu finden. Eingesetzt werden die modernen Geräte unter anderem am Flughafen Frankfurt und in München. In Ländern wie Großbritannien müssen Flughäfen die Scanner bereits bis 2025 flächendeckend eingeführt haben. Auch in den Niederlanden wurden die CT-Scanner bereits überall eingeführt, was Reisenden eine höhere Freimenge bei den Flüssigkeiten ermöglichte.

Ab dem 1. September gilt dann an allen Flughäfen in der EU, sowie in Island, der Schweiz und Norwegen eine Obergrenze von 100 Millilitern bei den Flüssigkeiten im Handgepäck. Reisende, die größere Behältnisse haben, sollten ihre Flüssigkeiten daher in passende Behältnisse umfüllen, um so Stress an den Kontrollen zu entgehen.

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Technische Mängel an den Scannern sollen Grund für neue Regel sein – Flughafenverband mit Kritik

Grund für die Aufhebung der Sonderregelung zu Flüssigkeiten im Handgepäck sollen laut Informationen des Branchenportals Aerotelegraph technische Mängel bei gewissen Baureihen von CT-Scannern eines Herstellers sein. Die EU-Kommission solle daher bereits eine Überprüfung der Geräte angeordnet haben.

Kritik an der Änderung gab es vonseiten der Flughafenverbände. „Die Sicherheitsbehörden in Deutschland und Europa sollten eindringlich alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen zügig durchführen, damit der Status Quo wiederhergestellt wird“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands in Deutschland ADV, Ralph Beisel dazu gegenüber Aerotelegraph. Wie lange die Änderung der Handgepäckregeln gelten sollen, ist derzeit noch unklar. (jr)

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