Femizide: 5-Punkte-Plan der Grünen gegen Gewalt an Frauen

Berlin. Das Problem ist bekannt, aber nicht gelöst: Gewalt gegen Frauen nimmt nicht ab – auch in Berlin nicht. Die Grünen wollen das ändern Die Berliner Grünen haben am Donnerstag fünf Forderungen für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Verhinderung von Femiziden vorgestellt. Noch immer erlebt alle vier Minuten eine Frau in
Femizide: 5-Punkte-Plan der Grünen gegen Gewalt an Frauen

Berlin. Das Problem ist bekannt, aber nicht gelöst: Gewalt gegen Frauen nimmt nicht ab – auch in Berlin nicht. Die Grünen wollen das ändern

Die Berliner Grünen haben am Donnerstag fünf Forderungen für einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Verhinderung von Femiziden vorgestellt. Noch immer erlebt alle vier Minuten eine Frau in Deutschland Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. Und Berlin macht da keine Ausnahme: Innerhalb von rund vier Wochen wurden in der Hauptstadt zwischen Ende Mai und Ende Juni vier Frauen Opfer eines Femizids. Als solcher wird die Tötung einer Frau aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet.

Nicht nur wegen dieser zuletzt gehäuften Fälle – die Zahlen zur Gewalt gegen Frauen in Berlin sind alarmierend. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es im vergangenen Jahr rund 19.000 Opfer von Delikten mit Gewaltcharakter in Partnerschaft und Familie, rund 13.000 davon waren weiblich. „Das waren die höchsten Zahlen der letzten zehn Jahre in Berlin“, so Wiebke Wildvang, Koordinatorin der Berliner Initiative gegen Gewalt.

Grüne fordern bessere Vernetzung zwischen Polizei, Ämtern und Beratungsstellen

Deshalb sei die Sicherheit von Frauen und Mädchen für die Grünen ein Thema von oberster Priorität, sagte Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Gemeinsam mit Bahar Haghanipour, frauenpolitische Sprecherin der Grünen, stellte er am Donnerstag den Fünf-Punkte-Plan vor.

Um die verschiedenen Ebenen und Einrichtungen, die für den Schutz von Frauen zuständig sind, in Zukunft enger zu vernetzen, fordern die Grünen interdisziplinäre Fallkonferenzen: Um Informationslecks zu verhindern, sollen die Polizei, die zuständigen Bezirksämter und die Beratungsstellen an einen Tisch gebracht werden.

Warum die Dauer der Wegweisung verlängert werden soll

Außerdem plädieren die Grünen dafür, die Dauer der sogenannten Wegweisung von bislang zwei auf künftig vier Wochen zu erhöhen. Die Wegweisung ist eine polizeiliche Maßnahme, der Täter muss in solchen Fällen die gemeinsame Wohnung verlassen.

Die Verlängerung sei „überfällig“, sagte auch Wildvang. Denn es brauche nicht nur ausreichend Zeit, um sich bei Beratungsstellen und Anwälten Hilfe zu suchen, sondern auch für die Anträge auf weitere Schutzmaßnahmen beim Familiengericht. Die Bearbeitungsdauer solcher Anträge dauere aber häufig länger als zwei Wochen, so Wildvang. Dadurch entstünden Schutzlücken, die durch die Verlängerung der Wegweisung geschlossen werden sollten.

Grüne fordern eine Aktualisierung des Polizeirechts in Berlin

Weil aber nicht alle weiblichen Gewaltopfer mit dem Täter unter einem Dach leben, brauche es daneben auch ein Kontakt- und Näherungsverbot, um etwa Stalking-Verhalten ahnden zu können. Solch eine Regelung fehle in Berlin bislang auf Landesebene, kritisieren die Grünen und fordern eine entsprechende Anpassung des Polizeirechts. Außerdem soll, wer Wegweisung, Kontakt und Näherungsverbot verletzt, zukünftig sanktioniert werden. Ein entsprechendes Vergehen sollte als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und mit bis zu fünftausend Euro Strafe belegt werden, so die Grünen.

Den schwarz-roten Senat kritisieren sie dafür, dass im Ringen um den Haushalt für das laufende Jahr 1,7 Millionen Euro im Gewaltschutz-Etat eingespart würden, weil die eigentlich geplanten Maßnahmen bislang nicht gestartet sind. „Spätestens in der zweiten Jahreshälfte müssen die zugesagten Mittel endlich ausgegeben werden“, fordern sie.

Einige der grünen Forderungen stehen aber auch beim Senat offenbar schon auf der Agenda. In der anstehenden zweiten Novelle des Berliner Polizeirechts sei etwa eine Verlängerung der Wegweisung geplant, hieß es im Februar im Innenausschuss. Auch die rechtlichen Voraussetzungen für multiinstiutionelle Fallkonferenzen sollen geschaffen werden, kündigte der Senat an – und wird daran zu messen sein. Bislang verhindern datenschutzrechtliche Bedenken die institutionenübergreifende Zusammenarbeit.

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