Früher den Arbeitsalltag hinter sich lassen: Ist eine Rente mit 61 realisierbar?

Startseite Wirtschaft Früher den Arbeitsalltag hinter sich lassen: Ist eine Rente mit 61 realisierbar? Stand: 04.08.2024, 14:50 Uhr Von: Max Schäfer Kommentare Drucken Teilen In Deutschland ist es üblich, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten, bevor man in den Ruhestand geht. Doch nicht alle sind damit einverstanden. Könnte eine Rente mit 61 eine Option sein?
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In Deutschland ist es üblich, bis zum 67. Lebensjahr zu arbeiten, bevor man in den Ruhestand geht. Doch nicht alle sind damit einverstanden. Könnte eine Rente mit 61 eine Option sein?

Frankfurt – Das deutsche Rentensystem sieht feste Regelaltersgrenzen vor: Der Ruhestand ohne Abschläge ist inzwischen erst mit 67 Jahren möglich. Wer mehr als 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann früher gehen – und zwar mit der umgangssprachlichen Rente mit 63. Aber auch dort liegt das Eintrittsalter inzwischen schon bei 65 Jahren. Ein früherer Rentenbeginn ist nur mit Abschlägen, also geringeren Zahlungen, möglich. Wer etwa schon im Alter von 61 in Rente will, hat es schwer.

Wer etwa 63 Jahre ist und mindestens 35 Beitragsjahre angespart hat, kann vorzeitig in Rente gehen. Pro Jahr müssen die Rentner dabei jedoch einen Abzug von 3,6 Prozent hinnehmen. Dabei ist es jedoch möglich, die Kürzung durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Die deutsche Rentenversicherung bietet dazu auf Antrag eine Auskunft über die Höhe der nötigen Zusatzzahlungen an.

Frühere Rente: Wer bereits mit 61 in den Ruhestand kann

Andere Altersgrenzen für den Rentenbeginn gelten zudem für Menschen mit schweren Behinderungen. Aber auch hier wird der Rentenbeginn stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Eine weitere Ausnahme gilt für Bergleute, die viele Jahre unter Tage gearbeitet haben. Hier war der Ruhestand mit 60 Jahren möglich. Das Eintrittsalter steigt allerdings ebenfalls schrittweise auf 62 Jahre.

Ein Rentner-Ehepaar sitzt in Campingstühlen am Ufer eines Sees. Im Hintergrund sind Schemen von Kindern zu erkennen, die am Ufer spielen.
Lohn für die Lebensarbeitsleistung: Viele Menschen wollen vor dem eigentlichen Rentenbeginn in den Ruhestand gehen. (Symbolfoto) © Sebastian Gollnow/dpa

Wer wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann und in früher Rente muss, hat die Möglichkeit der Erwerbsminderungsrente. Diese soll das Einkommen von Menschen ersetzen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Es ist somit keine klassische Altersrente, sondern ein Ersatz für fehlendes, oder teilweise gemindertes Einkommen. Bedingung ist sogar, dass der Zeitpunkt der regulären Altersrente noch nicht erreicht ist.

Altersteilzeit und Vorruhestand ermöglichen früheren Ausstieg aus dem Arbeitsleben – auch mit 61

Wer noch arbeiten könnte, trotzdem früher, etwa mit 61 Jahren, in Rente gehen will, kann nicht auf die Rentenversicherung hoffen. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die verbleibenden Jahre zu überbrücken. Eine Option sind Altersteilzeit oder der Vorruhestand, die von einigen Arbeitgebern angeboten werden.

Bei der Altersteilzeit halbieren Beschäftigte ihre Arbeitszeit und ihr Gehalt, das um einen Aufstockungsbetrag ergänzt wird. Dabei fließen weiterhin Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Bei einem Vorruhestand erhalten die Betroffenen Gelder. Auch hier gehen Beiträge in die Rentenversicherung.

Wer ein ausreichendes Einkommen hat, kann eigene Rücklagen bilden, um mit 61 Jahren oder noch früher in Rente zu gehen und die Jahre bis zum regulären Rentenbeginn überbrücken. Für die meisten Arbeitenden dürfte das jedoch nicht möglich sein. Wer drei Jahre früher in den Ruhestand will und monatlich etwa 2000 Euro benötigt, brauche ein Polster von 72.000 Euro, rechnet etwa der Finanzdienstleister American Express vor.

Rente mit 61? Unter welchen Voraussetzungen eine frühere Rente mit dem Arbeitslosengeld möglich ist

Im Internet kursieren zudem Vorschläge, den eigenen Job früher zu kündigen, und etwa mit 61 Jahren aufzuhören zu arbeiten. Wer über 58 Jahre alt sei, in den letzten vier Jahren gearbeitet habe, könne dann mit 63 Jahren aus der Arbeitslosigkeit in Frührente gehen, berichtet etwa Echo24. Bis dahin könne Arbeitslosengeld bezogen werden. Bedingungen dazu sind der Bezug von Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn sowie keine vorliegende Sperre für Arbeitslosengeld I.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes hängt dabei vom individuellen Gehalt vor Beginn des Ruhestands ab. Im Schnitt liegt es bei 60 Prozent des vorherigen Nettoentgelts.

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