Fünf-Punkte-Plan – Berliner Grüne fordern mehr Maßnahmen gegen Gewalt an…

Fünf-Punkte-Plan – Berliner Grüne fordern mehr Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen Do 18.07.24 | 16:19 Uhr   10 dpa Audio: rbb24 Inforadio | 18.07.2024 | Jan Menzel | Bild: dpa Mit einem Fünf-Punkte-Plan wollen die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Frauen besser vor Gewalt durch ehemalige oder aktuelle Partner schützen. Als Maßnahmen schlagen sie gesetzliche Verschärfungen, Geldbußen
Fünf-Punkte-Plan – Berliner Grüne fordern mehr Maßnahmen gegen Gewalt an…


Fünf-Punkte-Plan
Berliner Grüne fordern mehr Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen


Do 18.07.24 | 16:19 Uhr

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Eine Frau läuft entlang einer beleuchteten Straße (Quelle: dpa)
dpa
Audio: rbb24 Inforadio | 18.07.2024 | Jan Menzel | Bild: dpa

Mit einem Fünf-Punkte-Plan wollen die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Frauen besser vor Gewalt durch ehemalige oder aktuelle Partner schützen. Als Maßnahmen schlagen sie gesetzliche Verschärfungen, Geldbußen und konsequente Präventionsarbeit vor.

Die Polizei kann als Reaktion auf häusliche Gewalt schon jetzt Täter zur Gefahrenabwehr aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Bisher geht das für maximal 14 Tage. Die Grünen wollen diesen Zeitraum auf vier Wochen verlängern. Das helfe den betroffenen Frauen, um Druck aus der Situation zu nehmen und um Hilfe etwa durch Fraueneinrichtungen zu organisieren, so die Begründung.

Geldstrafe bei Verstoß gegen Kontaktsperre

Die Grünen halten außerdem die Einführung eines Kontakt- und Näherungsverbots für erforderlich. Täter würden sich oft mehrfach am Tag per Handy bei den Betroffenen melden oder trotz Wohnungsverweises vor der Haustür auftauchen. Um das zu unterbinden, brauche es ein Kontaktverbot, das im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) verankert werden müsse.

Für mehr Nachdruck soll dabei sorgen, dass Verstöße gegen den Wohnungsverweis und das Kontaktverbot nach den Vorstellungen der Grünen sanktioniert werden. “Wer nicht geht, muss zahlen”, so die Sprecherin für Frauenpolitik, Bahar Haghanipour. Sie forderte die Innenverwaltung auf, per Rechtsverordnung die Grundlage für Geldbußen von bis zu 5.000 Euro zu schaffen.

Grüne fordern Verzicht auf Einsparungen

Zum Schutz der Frauen wollen die Grünen auch erreichen, dass sich Polizei, Jugendämter und Beratungsstellen enger austauschen. Fallkonferenzen seien in Berlin bislang nur bei so genannten Hochrisikofällen üblich. Im besten Fall müssten alle Akteure aber schon an einem Tisch sitzen, bevor Gewalt eskaliere. Die Grünen verweisen auf Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, wo niedrigschwellige Fallkonferenzen bereits praktiziert würden.

Den Senat forderte die Oppositionsfraktion auf, Kürzungen im Haushalt im Bereich der Prävention zu überdenken. So seien in diesem Jahr im Gewaltschutz-Etat 1,7 von 8 Millionen Euro weggekürzt worden.

Nach Angaben der Grünen erlebt in Deutschland alle vier Minuten eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Allein in den vergangenen Wochen seien in Berlin vier Frauen Opfer von Femiziden geworden. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco, kritisierte, dass die Gewalt “schon zu lange akzeptierte aber nicht akzeptable Gewalt” geworden sei.

Bundesjustizminister gegen bundeseinheitliche elektronische Fußfesseln

Unterdessen hält Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.

Buschmann sieht nach eigener Aussage zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten das aber selbst regeln, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort – nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.

“Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid”, betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche. “Als Justizminister tue ich konkret etwas dafür”, fügte er hinzu. Sein Ministerium arbeite derzeit an Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts. Bei beiden Vorhaben gehe es um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 18.07.2024, 11:30 Uhr

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10 Kommentare

  1. 10.

    Das Gewaltschutzgesetz ist aber nur Zivilrecht. Heißt: Die betroffene Person muss das Kontaktverbot selbst vor Gericht beantragen. Das ist aufwändig und kann dauern. Wenn diese Möglichkeit ins Polizeirecht aufgenommen würde, könnte die Polizei das auch direkt anordnen. Ausbau der Prävention ist natürlich auch sehr wichtig. Aber man kann ja das eine tun ohne das andere lassen zu müssen.

  2. 8.

    Ein Kontakt-und Näherungsverbot im Anschluss an die polizeiliche Wegweisung gibt es schon, inkl. Ordnungsgeld bei Verstoß und einer eigenen Strafvorschrift: Das Gewaltschutzgesetz. Der Ausbau der Prävention wäre wichtiger.

  3. 7.

    Es würde auch helfen, wenn Männer ihre Kumpels und Freunde auf ihre Verhaltensweisen aufmerksam machen, wenn diese frauenverachtend sind. Es fängt schon im kleinen an – mit sexistischen Witzen, Catcalling – unterbrecht das, seid aufmerksam. Siehe auch den aktuellen Fall mit dem YouTuber & Rapper Mois. Wieso wird der Typ für seine gewaltverherrlichenden Kommentare ggü seiner Frau derart gefeiert? Das ist inakzeptabel und gehört strafrechtlich verfolgt.

    Gewaltschutz für Frauen ist wichtig und benötigt dringend finanzielle, aber auch strukturelle Unterstützung. Und zeitgleich ist es wichtig, dass Männer dazulernen und derartige Verhaltensweisen überdenken, neue, bessere erlernen.

  4. 5.

    Antwort auf “Maya” vom Donnerstag, 18.07.2024 | 20:28 Uhr

    “Es braucht u.a. ausreichende Finanzierung von Schutzräumen und Beratungsstellen,…..” Nein, es braucht Maßnahmen, die die Gewaltbereitschaft eindämmen! Die Täter werden immer jünger und skrupelloser; DA muss angesetzt werden, nicht mit Knast, sondern mit Anti-Aggressionstraining o. ä., erzieherische Maßnahmen, auch für die Eltern.

  5. 4.

    Antwort auf [Marv] vom 18.07.2024 um 19:38

    Wie genau trägt der Görli-Zaun zum Schutz vor häuslicher Gewalt bei?
    Es wäre hilfreich, wenn nicht immer alles miteinander vermischt würde.
    Es braucht u.a. ausreichende Finanzierung von Schutzräumen und Beratungsstellen, wirksame Konzepte bei Polizei und Gesundheitswesen und eine Sensibilisierung der Gesellschaft. Darüberhinaus sind Anlaufstellen für Täter ebenfalls nötig, damit eine Verhaltensänderung möglich ist.

  6. 3.

    Bitte Maßnahmen gegen grundsätzlich weniger Gewalt, nicht nur gegen Frauen! Danke.

  7. 2.

    Antwort auf [Marv] vom 18.07.2024 um 19:38

    …….haben Sie den Artikel überhaupt gelesen? Es geht hier in erster Linie um Gewalt des Ex-Partners oder Partners. Da wird eine Umzäunung des Görlitzer Parks wohl kaum helfen.

  8. 1.

    Im sozialen Bereich wird gespart. Die meisten Frauenhäuser in freier Trägerschaft werden nicht ausreichend unterstützt und sind oft nicht rund um die Uhr mit Fachpersonal besetzt. Nur wenige kompetente Ansprechspartnerinnen haben eine unterschiedliche Sprachkompetenz . Wer hier etwas ändern muss, liegt doch auf der Hand. Dazu gehören auch Präventionsprojekte.

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Fünf-Punkte-Plan
Berliner Grüne fordern mehr Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen


Do 18.07.24 | 16:19 Uhr

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Eine Frau läuft entlang einer beleuchteten Straße (Quelle: dpa)
dpa
Audio: rbb24 Inforadio | 18.07.2024 | Jan Menzel | Bild: dpa

Mit einem Fünf-Punkte-Plan wollen die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus Frauen besser vor Gewalt durch ehemalige oder aktuelle Partner schützen. Als Maßnahmen schlagen sie gesetzliche Verschärfungen, Geldbußen und konsequente Präventionsarbeit vor.

Die Polizei kann als Reaktion auf häusliche Gewalt schon jetzt Täter zur Gefahrenabwehr aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Bisher geht das für maximal 14 Tage. Die Grünen wollen diesen Zeitraum auf vier Wochen verlängern. Das helfe den betroffenen Frauen, um Druck aus der Situation zu nehmen und um Hilfe etwa durch Fraueneinrichtungen zu organisieren, so die Begründung.

Geldstrafe bei Verstoß gegen Kontaktsperre

Die Grünen halten außerdem die Einführung eines Kontakt- und Näherungsverbots für erforderlich. Täter würden sich oft mehrfach am Tag per Handy bei den Betroffenen melden oder trotz Wohnungsverweises vor der Haustür auftauchen. Um das zu unterbinden, brauche es ein Kontaktverbot, das im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) verankert werden müsse.

Für mehr Nachdruck soll dabei sorgen, dass Verstöße gegen den Wohnungsverweis und das Kontaktverbot nach den Vorstellungen der Grünen sanktioniert werden. “Wer nicht geht, muss zahlen”, so die Sprecherin für Frauenpolitik, Bahar Haghanipour. Sie forderte die Innenverwaltung auf, per Rechtsverordnung die Grundlage für Geldbußen von bis zu 5.000 Euro zu schaffen.

Grüne fordern Verzicht auf Einsparungen

Zum Schutz der Frauen wollen die Grünen auch erreichen, dass sich Polizei, Jugendämter und Beratungsstellen enger austauschen. Fallkonferenzen seien in Berlin bislang nur bei so genannten Hochrisikofällen üblich. Im besten Fall müssten alle Akteure aber schon an einem Tisch sitzen, bevor Gewalt eskaliere. Die Grünen verweisen auf Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, wo niedrigschwellige Fallkonferenzen bereits praktiziert würden.

Den Senat forderte die Oppositionsfraktion auf, Kürzungen im Haushalt im Bereich der Prävention zu überdenken. So seien in diesem Jahr im Gewaltschutz-Etat 1,7 von 8 Millionen Euro weggekürzt worden.

Nach Angaben der Grünen erlebt in Deutschland alle vier Minuten eine Frau Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner. Allein in den vergangenen Wochen seien in Berlin vier Frauen Opfer von Femiziden geworden. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Vasili Franco, kritisierte, dass die Gewalt “schon zu lange akzeptierte aber nicht akzeptable Gewalt” geworden sei.

Bundesjustizminister gegen bundeseinheitliche elektronische Fußfesseln

Unterdessen hält Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.

Buschmann sieht nach eigener Aussage zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten das aber selbst regeln, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort – nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.

“Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid”, betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche. “Als Justizminister tue ich konkret etwas dafür”, fügte er hinzu. Sein Ministerium arbeite derzeit an Reformen des Kindschaftsrechts und des Familienverfahrensrechts. Bei beiden Vorhaben gehe es um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt.

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