Gericht weist Klage ab – Tempo 10 für Radfahrer auf…

Gericht weist Klage ab – Tempo 10 für Radfahrer auf der Bergmannstraße bleibt Fr 19.07.24 | 17:45 Uhr   20 Bild: dpa-news/Christoph Soeder Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg bleibt. Ein Radler, der dagegen geklagt hatte, scheiterte damit nun endgültig vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies seinen Antrag auf Zulassung
Gericht weist Klage ab – Tempo 10 für Radfahrer auf…


Gericht weist Klage ab
Tempo 10 für Radfahrer auf der Bergmannstraße bleibt


Fr 19.07.24 | 17:45 Uhr

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Tempo 10 für Radfahrer in der Kreuzberger Bergmannstraße - Frau fährt an Verkehrsschild vorbei (Bild: dpa-news/Christoph Soeder)
Bild: dpa-news/Christoph Soeder

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg bleibt. Ein Radler, der dagegen geklagt hatte, scheiterte damit nun endgültig vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz zurück: Damit ist diese im März 2023 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (OVG 1 N 34/23).

Gerichte verweisen auf Umstrukturierung der Straße

Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die bauliche Umgestaltung der Straße zu einem zentralen Aufenthaltsort im Kiez habe zu einer “komplexen Gemengelage von Fuß-, Rad-, Liefer- und Durchgangsverkehr” geführt. Die Begrenzung auf 10 Kilometer pro Stunde schütze insbesondere querende Fußgänger (VG 11 K 401/21).

In dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts wiederum heißt es, die Vorinstanz habe zutreffend infolge der Neustrukturierung des Straßenabschnitts eine Gefährdung von Fußgängern und Radfahrenden angenommen. Dies rechtfertige eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 10 km/h auf dem fraglichen, etwa 250 Meter langen Streckenabschnitt zwischen Zossener Straße und Nostitzstraße.

Im Zuge eines Projekts zur Verkehrsberuhigung war die Bergmannstraße umgestaltet worden. In dem Abschnitt, um den es vor Gericht ging, gibt es einen Radweg mit je einer Spur pro Richtung sowie – davon getrennt – eine Einbahnstraße für den motorisierten Verkehr, auf der ebenfalls Tempo 10 gilt.

Sendung: Fritz, 19.07.2024, 17:30 Uhr

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20 Kommentare

  1. 19.

    Schon vor über 50 Jahren gab es Tachos für Fahrräder. Sogar für Kinder/Jugend-Räder.

    Mechanisch betrieben.

    Ohne KI .

    Fuchsschwanz, Klingel, Rückspiegel, Rücktrittsbremse und Tacho war damals Poserstandard.

    Tachopflicht wäre seit diesem Urteil dann ja wohl das Mindeste.

  2. 18.

    Wie “man” es macht, weiß ich zwar nicht, pardon, aber ich weiß, wie ich es mache. Im Sprint bekomme ich etwas über 20 km/h hin, zu Fuß gehe ich 5 km/h. Mithin das Doppelte meiner Schrittgeschwindigkeit und die Hälfte meiner Sprintgeschwindigkeit. Dürfte doch nicht all zu schwer sein.

    Ob es nun 8 oder 12 km/h sind, ist egal. Um die 10 sind es immer. Mit allem anderen verhalten sich Bürger – pardon – pedantischer als der Staat, den sie für pedantisch halten. ;-

  3. 17.

    Das einzige was gegen Radfahrer auf Gehwegen hilft sind Schranken alle 50 m

  4. 16.

    Als Anwohnerin des Kiezes muss ich sagen: seit die Bergmannstrasse eine Fahrradstrasse hat ist es für Fussgänger sehr gefährlich geworden. Das es so etwas wie eine StVO, Zebrastreifen, Fußgängerüberwege, Kreuzungen mit Vorfahrtsregeln etc. gibt, scheint einen Großteil der Fahrradfahrer hier nicht zu interessieren. Es wird nicht angehalten, gerast, am Besten noch gepöbelt oder weg geklingelt und man kann ja trotz Fahrradweg trotzdem noch auf dem Fußgängerweg fahren nicht war. Viele scheinen nach dem Motto zu fahren: ich zuerst und alle anderen haben mir aus dem Weg zu gehen.

  5. 15.

    Jaja immer gilt es für die Anderen – wenn die aber nach Gespür fahren ob mit Auto Fahrrad und letztere Fahrer auf dem Fußweg o . in einer Spielstrasse o. verkehrsberuhigten Strasse durchpesen, in Kriegskleidung passiert mir ja weniger als den Fußgängern u. ich damit das Recht des STärkeren selbst spiele dann ist das mein gutes Recht. Schließlich will ich mich ja schleunigst am Fahrradtresen von den sch. Autofahreren u. Fußgängern erholen – aber meine Denke ist ja richtig – wird mir ja von Grünen (die selbst ja nicht grün unterwegs sind) ständig salbeit – ICH bin gut, denn ich fahre Rad, u. dann ok die E-, und ich darf auch besoffen fahren denn ich trinke nach Gefühl ….

  6. 14.

    Wie bescheuert muss man sein, um gegen solch eine Vorschrift zu klagen…

  7. 13.

    Woher weiß man denn als Radfahrer, wie schnell man fährt, wenn man keinen Tacho hat?

  8. 12.

    tempo 10 gilt, soll ich jetzt lachen oder weinen?

    wer setzt jetzt diesen schwachsinn durch?

    ist halt grüne politik, ohne sinn und verstand…

  9. 11.

    Meine Beobachtung ist, Autofahrende halten sich eher an Verkehrsregeln wie Radfahrende, zumal Letzgenannte gerne jeden öffentlichen Raum gebrauchen was Autofahrende nun eher nicht unterstellt werden kann.

    Sorry ich vergaß – der Luftraum ist aber für beider Fraktionen TABU.

  10. 10.

    Sehr gut, am besten mit Fixie-Zwang.

  11. 9.

    Haben alle Radler ein Tacho? Ich nicht. Fahre nach Augenmaß und Gespür für die anderen Verkehrsteilnehmer. Viel schlimmer die E-Scooter, da frage ich mich schon, wie geistig minderbemittelt muss man sein um die Fahren zu dürf.

  12. 8.

    …und wenn wir schon dabei sind, können wir einige hundert Meter weiter in der Bergmannstraße gleich noch überprüfen, bei welchen der durch die Fahrradstraße durchfahrenden KFZ es sich tatsächlich um Anwohner bzw. Lieferverkehr handelt und schon ist das Staatssäckel prall gefüllt.

  13. 7.

    Das ist halt Demokratie. Es kann jeder gegen alles Klage erheben und jahrelang die Justiz beschäftigen. Auch wenn es für den Einzelnen anscheinend eine unzumutbare Einschränkung seiner Freiheitsrechte ist, nur mit 10 km/h eine kurze Strecke mit dem Rad zu fahren, muß man sich nicht durch alle Instanzen klagen.

  14. 6.

    10 Km/h. Als ob sich da auch nur ein Radfahrer dran halten würde. Und vor allem, wie will man das kontrollieren und durchsetzen. Blitzer für Radfahrer. HaHa.

  15. 5.

    Ein ähnliches Missverständnis gibt es ja bis heute an Fußgängerüberwegen: Das Anhalten auf der Straße gilt natürlich nicht für Radfahrer – die fahren immer durch. Aber das Überqueren der Straße auf dem selbigen MIT dem Fahrrad – natürlich schon. Es ist längst Zeit, sie als vollwertige Verkehrsteilnehmer anzuerkennen – und auch so zu behandeln. Also Kontrollen und immer fleißig Bußgelder verteilen, auch ein Nummernschild wäre nicht schlecht. Ansonsten ist die beschlossene 10 Km/h-Regel nämlich für die Katz – so wie alle anderen Regeln auch …

  16. 4.

    Warum verallgemeinern Sie?
    Ich Mutmaße mal, dass Sie Autofahrer sind, sonst würden Sie gegen Fahrradfahrer nicht so bashen. Als Autofahrer wollen Sie sicher nicht solche Kommentare lesen.
    Das trägt nicht gerade zu einem fairen Umgang im Straßenverkehr bei.

  17. 3.

    Was den Kläger anbetrifft, hat er da wohl etwas missverstanden: “Freie Fahrt für freie Bürger” – einer der unseligsten Parolen des 20. Jahrhunderts – ist NICHT ersetzt worden durch: “Freie Fahrt für ökologiche Bürger.”

    Eine Herabsetzung der Maximalgeschwindigkeit richtet sich nach den jeweiligen städtischen Gemengelagen und dabei sind dann auch Menschen auf dem Verkehrsmittel Fahrrad mit drin, soweit eben zu Fuß Gehende kreuzen.

    Danke für die gerichtliche Klarstellung. In Bezug auf die faktisch verkehrsberuhigte Zone entlang der Südfassade des Potsdamer Landtages stünde eine solche Klarstellung noch aus. Mehr als 10 km/h sollte auch da nicht drin sein und selber praktiziere ich es auch so, wenn ich zum Hbf. fahre und auch, wenn ich vom Hbf. komme. Zwei Drittel macht es leider anders. ;-

  18. 2.

    Ja sowas aber auch. Da wollen die einen verkehrsberuhigten Bereich, damit es sicherer wird und dann wird das auch noch von Radfahrern verlangt. Echt schlimm. Am Ende gilt für die gar noch die StVO und sie müssen Rücksicht auf andere nehmen.

    Am besten einige Tage da intensive Kontrollen mit Bußgeldern machen. Kommt bestimmt was zusammen.

  19. 1.

    Noch Männo, jetzt müssen sich die armen Radfahrer doch tatsächlich einschränken und Rücksicht auf andere nehmen und können nicht mit der ihnen möglichen Höchstgeschwindigkeit rücksichtslos durch die Bergmannstraße rasen. Falls ich mal Zeit habe, überlege ich mir, ob ich Mitleid haben mit dem armen Kläger haben sollte. Eher mit dem Richter oder Richterin, das sich mit solchen Mist befassen müssen.

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Gericht weist Klage ab
Tempo 10 für Radfahrer auf der Bergmannstraße bleibt


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Tempo 10 für Radfahrer in der Kreuzberger Bergmannstraße - Frau fährt an Verkehrsschild vorbei (Bild: dpa-news/Christoph Soeder)
Bild: dpa-news/Christoph Soeder

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h für Radfahrer in der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg bleibt. Ein Radler, der dagegen geklagt hatte, scheiterte damit nun endgültig vor Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies seinen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz zurück: Damit ist diese im März 2023 getroffene Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtskräftig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (OVG 1 N 34/23).

Gerichte verweisen auf Umstrukturierung der Straße

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