Berlin. Schauspieler Kida Khodr Ramadan hat wegen eines Verkehrsdelikts Ärger mit der Justiz. Nun soll er persönlich vor Gericht erscheinen.
Der „4 Blocks“-Star Kida Khodr Ramadan kämpft vor dem Berliner Landgericht gegen eine verhängte Gefängnisstrafe und hofft auf Bewährung. In dem Berufungsverfahren, das ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten von vor etwa fünf Monaten betrifft, ließ sich der Schauspieler zunächst durch seinen Anwalt vertreten. Das Landgericht ordnete jedoch für den zweiten Verhandlungstag am 7. August sein persönliches Erscheinen an. Die Vorsitzende Richterin erklärte, die Kammer wolle sich einen persönlichen Eindruck vom Angeklagten verschaffen.
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Der Schauspieler war Ende Februar in erster Instanz vom Amtsgericht wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen zu einer Strafe von zehn Monaten Haft verurteilt worden. Zudem erging eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Da der 47-Jährige bei den Taten zwischen Februar und November 2023 bereits einschlägig vorbestraft war, könne die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, hieß es damals.
Ramadan legte Berufung ein, „einzig mit dem Ziel, eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erreichen“, erklärte Verteidiger Kai Walden im aktuellen Prozess. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das Urteil ebenfalls nicht. Sie hatte eine Gesamtstrafe von 14 Monaten Haft ohne Bewährung gefordert.
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Kida Khodr Ramadan bereits 2022 verurteilt
Ramadan war bereits im Februar 2022 als Verkehrssünder verurteilt worden. Es ging um 33 Fälle, in denen er ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt worden war. Auch damals wurde er zu zehn Monaten Haft verurteilt – allerdings zunächst auf Bewährung. Diese wurde später aber widerrufen. Aus Sicht seines Verteidigers Walden führten Fehler zu dieser Entscheidung. Seinem Mandanten sei Unrecht widerfahren. Der Hamburger Anwalt vertritt den Schauspieler seit einigen Monaten.
Im Fall der rechtskräftigen Verurteilung bekam Ramadan bereits eine Ladung zum Haftantritt. Wann der Schauspieler konkret ins Gefängnis muss, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Anfang Juli nicht sagen. Sein Anwalt hat auf diversen Wegen versucht, die Haftstrafe zu verhindern. Zuletzt hat er für seinen Mandanten ein Gnadengesuch gestellt. Über dieses muss die Berliner Senatsjustizverwaltung noch entscheiden. Dieser Vorgang habe jedoch keine aufschiebende Wirkung, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Er habe darum einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Vollstreckung gestellt, teilte Walden der Deutschen Presse-Agentur mit. Aus seiner Sicht liegen unter anderem „wegen der Rechtswidrigkeit des Bewährungswiderrufsbeschlusses erhebliche Gnadengründe“ vor. Das „öffentliche Interesse erfordere die sofortige Vollziehung nicht“. Darüber müsse nun die Senatsjustizverwaltung entscheiden.
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lou/dpa