- Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius
- 26.07.2024 / 17:59
- Von:
- Marie Wilcke
Nach dramatischen Badeunfällen mit Kindern: Bäderland macht Eltern klare Ansage
Es ist Ferienzeit, und viele Eltern zieht es mit ihren Kindern in Hamburgs Schwimmbäder. Doch die unbeschwerte Zeit beim Planschen kann schnell zum Albtraum werden, wie kürzlich zwei Badeunfälle mit Kindern in Hamburg gezeigt haben. Der städtische Schwimmbadbetreiber „Bäderland“ appelliert daher schon länger an Eltern, ihre Kinder besser zu beaufsichtigen. Nun werden härtere Konsequenzen gezogen.
Binnen weniger Sekunden kann sich ein Familienausflug ins Schwimmbad in einen absoluten Albtraum für Eltern und Bad-Mitarbeiter entwickeln. Gleich zwei Badeunfälle ereigneten sich vergangene Woche in Hamburger Schwimmbädern: Am vergangenen Freitag musste ein Sechsjähriger im Schwimmbad in Niendorf wiederbelebt werden. Nur einen Tag später wurde im Festland an der Holstenstraße ein ebenfalls sechsjähriger Junge von einem Bademeister vor dem Ertrinken gerettet. Glücklicherweise bestand später bei keinem der Kinder Lebensgefahr – der Schock über solche Unfälle sitzt allerdings tief.
Wer die Aufsichtspflicht mehrmals missachtet, wird rausgeworfen
„Wir reden seit sechs Jahren regelmäßig über das Thema der Elternaufsicht“, sagt Bäderland-Sprecher Michael Dietel zur MOPO. 2018 sei es zu fünf Reanimationen binnen vier Wochen gekommen – der Auslöser für eine große Plakatkampagne von Bäderland über die Aufsichtspflicht. Auch bei Social Media und in den Bädern vor Ort wird darauf aufmerksam gemacht. Mit Hinblick auf die jüngsten Unfälle werden Eltern nun auch gezielt in den Schwimmbädern angesprochen und auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen.
Die WochenMOPO – jeden Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:
– Hamburgs Olympiatraum war so gut wie tot – nun lebt er wieder auf
– Das IZH in der Blauen Moschee wurde von Innenministerin Nancy Faeser verboten. Was wird nun aus dem Gebäude?
– Der Sommerdom startet – und die MOPO verlost wie immer Gutscheine an Leser:innen
– 20 Seiten Sport: Trainingslager-Bilanz des HSV, Interview mit Ex-St. Pauli-Trainer Fabian Hürzeler, Medaillen-Prognose für Olympia
– 24 Seiten Plan7: Sightseeing – Hamburg-Tipps, die nicht jeder kennt und mehr
Die meisten Eltern reagieren dabei überwiegend einsichtig – auch wenn häufig nach Ausreden gesucht wird. Aber: „Wir haben jetzt auch schon vereinzelt Eltern rausgeschmissen, wenn wir sie mehrmals ansprechen mussten“, sagt Dietel. „Jetzt ist die Toleranzgrenze da deutlich niedriger.“
Vier wichtige Regeln für Begleitpersonen
Auf Flyern finden Eltern die Verhaltensregeln, die in Schwimmbädern für Begleitpersonen gelten. Auch diese Flyer werden mittlerweile aktiv an Familien verteilt, erklärt Dietel. Die Flyer gibt es mittlerweile in sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Arabisch.
Die erste Regel auf dem Flyer sagt, dass Kinder immer Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder -westen tragen sollten. Aber: „Egal, ob mit Schwimmhilfe oder ohne – am und im Wasser müssen Kinder stets beaufsichtigt werden“, so die zweite Regel an die Eltern. Das bedeutet auch: Handy weg am Schwimmbecken!
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Die dritte Regel warnt, niedrige Gewässer nicht zu unterschätzen – auch dort lauert die Gefahr vor dem Ertrinken. Denn: Wenn Kinder mit dem Kopf unter Wasser geraten, verlieren sie schnell die Orientierung und können nicht auf sich aufmerksam zu machen. Die letzte Regel betont: Der Bademeister hat zwar alle Badegäste im Blick, er stellt aber keine Einzelbetreuung von Kindern dar. „Die eigene Beaufsichtigung Ihres Kindes ist daher unerlässlich.“
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Es ist Ferienzeit, und viele Eltern zieht es mit ihren Kindern in Hamburgs Schwimmbäder. Doch die unbeschwerte Zeit beim Planschen kann schnell zum Albtraum werden, wie kürzlich zwei Badeunfälle mit Kindern in Hamburg gezeigt haben. Der städtische Schwimmbadbetreiber „Bäderland“ appelliert daher schon länger an Eltern, ihre Kinder besser zu beaufsichtigen. Nun werden härtere Konsequenzen gezogen.
Binnen weniger Sekunden kann sich ein Familienausflug ins Schwimmbad in einen absoluten Albtraum für Eltern und Bad-Mitarbeiter entwickeln. Gleich zwei Badeunfälle ereigneten sich vergangene Woche in Hamburger Schwimmbädern: Am vergangenen Freitag musste ein Sechsjähriger im Schwimmbad in Niendorf wiederbelebt werden. Nur einen Tag später wurde im Festland an der Holstenstraße ein ebenfalls sechsjähriger Junge von einem Bademeister vor dem Ertrinken gerettet. Glücklicherweise bestand später bei keinem der Kinder Lebensgefahr – der Schock über solche Unfälle sitzt allerdings tief.
Wer die Aufsichtspflicht mehrmals missachtet, wird rausgeworfen
„Wir reden seit sechs Jahren regelmäßig über das Thema der Elternaufsicht“, sagt Bäderland-Sprecher Michael Dietel zur MOPO. 2018 sei es zu fünf Reanimationen binnen vier Wochen gekommen – der Auslöser für eine große Plakatkampagne von Bäderland über die Aufsichtspflicht. Auch bei Social Media und in den Bädern vor Ort wird darauf aufmerksam gemacht. Mit Hinblick auf die jüngsten Unfälle werden Eltern nun auch gezielt in den Schwimmbädern angesprochen und auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen.
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Diese Woche u.a. mit diesen Themen:
– Hamburgs Olympiatraum war so gut wie tot – nun lebt er wieder auf
– Das IZH in der Blauen Moschee wurde von Innenministerin Nancy Faeser verboten. Was wird nun aus dem Gebäude?
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Die meisten Eltern reagieren dabei überwiegend einsichtig – auch wenn häufig nach Ausreden gesucht wird. Aber: „Wir haben jetzt auch schon vereinzelt Eltern rausgeschmissen, wenn wir sie mehrmals ansprechen mussten“, sagt Dietel. „Jetzt ist die Toleranzgrenze da deutlich niedriger.“
Vier wichtige Regeln für Begleitpersonen
Auf Flyern finden Eltern die Verhaltensregeln, die in Schwimmbädern für Begleitpersonen gelten. Auch diese Flyer werden mittlerweile aktiv an Familien verteilt, erklärt Dietel. Die Flyer gibt es mittlerweile in sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch, Türkisch und Arabisch.
Die erste Regel auf dem Flyer sagt, dass Kinder immer Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder -westen tragen sollten. Aber: „Egal, ob mit Schwimmhilfe oder ohne – am und im Wasser müssen Kinder stets beaufsichtigt werden“, so die zweite Regel an die Eltern. Das bedeutet auch: Handy weg am Schwimmbecken!
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Die dritte Regel warnt, niedrige Gewässer nicht zu unterschätzen – auch dort lauert die Gefahr vor dem Ertrinken. Denn: Wenn Kinder mit dem Kopf unter Wasser geraten, verlieren sie schnell die Orientierung und können nicht auf sich aufmerksam zu machen. Die letzte Regel betont: Der Bademeister hat zwar alle Badegäste im Blick, er stellt aber keine Einzelbetreuung von Kindern dar. „Die eigene Beaufsichtigung Ihres Kindes ist daher unerlässlich.“
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