Neues Wahlrecht zum Bundestag: Effizient oder Schwächung der Demokratie?
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss beim neuen Wahlrecht nachgebessert werden. So reagieren die örtlichen Abgeordneten Radwan (CSU) und Bär (Grüne).
Bad Tölz-Wolfratshausen – Das von den Ampel-Parteien beschlossene neue Wahlrecht muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden. Die Reaktionen der beiden Bundestagsabgeordneten aus dem hiesigen Wahlkreis fallen naturgemäß unterschiedlich aus.
Für verfassungswidrig erklärt wurde die Streichung der „Grundmandatsklausel“. Diese besagt, dass eine Partei, die insgesamt drei Direktmandate gewinnt, in den Bundestag einzieht, auch wenn sie beim Zweitstimmenanteil unter der Fünf-Prozent-Hürde bleibt. Der Beschluss, diese Regel abzuschaffen, „war offensichtlich verfassungswidrig“, sagt Alexander Radwan (CSU). Er sieht darin sogar „den Versuch einer Wahlrechtsmanipulation“. Denn die Klausel habe „große Bedeutung für die Repräsentation des Wählervotums“.
Wahlrechtsänderung hätte CSU besonders getroffen
Im Extremfall hätte die Änderung besonders die CSU getroffen, und zwar in dem Fall, dass sie in Bayern zwar fast überall die Direktmandate gewinnt, bundesweit jedoch unter 5 Prozent bleibt. „Aber zu sagen, dass die CSU nur so argumentiert, weil sie selbst betroffen wäre, ist hanebüchen“, sagt Radwan. „Bei der letzten Bundestagswahl hatte die CSU bundesweit 5,2 Prozent, bei der Europawahl über 6 Prozent“, betont er. „Die Partei, die bei der vergangenen Wahl betroffen gewesen wäre, ist vielmehr die Linke. Sie wäre jetzt nicht im Bundestag.“
Auch der zweite Abgeordnete aus dem Wahlkreis, Karl Bär aus Holzkirchen, zeigt Verständnis für den Erhalt der Grundmandatsklausel, „um die Nebenwirkungen der Fünf-Prozent-Hürde auf die Chancengleichheit der Parteien zu mildern“, wie der Grünen-Politiker es umschreibt. Es handle sich um eine „Sonderregel, dank der die Linke bei der letzten Wahl mit drei Direktmandaten in den Bundestag einziehen konnte, obwohl sie nur 4,9 Prozent der Stimmen hatte. Das ist aus meiner Sicht nachvollziehbar.“
Keine Ausgleichs- und Übergangmandate mehr
In einem anderen Punkt hat das Bundesverfassungsgericht die Reform bestätigt. Das neue Wahlgesetz sieht die Abschaffung von Ausgleichs- und Überhangmandaten vor. Das hat zur Folge, dass einige Direktkandidaten, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben, keinen Sitz mehr im Bundestag bekommen.
Darin sieht Bär eine Bestätigung, dass das neue Wahlrecht „überwiegend verfassungsgemäß“ sei, wie es auch das Bundesverfassungsgericht selbst formuliert. „Das heißt: Der nächste Bundestag hat über 100 Abgeordnete weniger. Wir werden effizienter und sparen mehrere hundert Millionen Euro“, freut sich Bär. „Die Verkleinerung des Bundestags ist richtig und längst überfällig“, teilt er mit. „Solange die CSU mit an der Regierung war, ist jeder Versuch einer Reform gescheitert. Stattdessen war die CSU nur immer bestrebt, den Anteil eigener Mandate im Bundestag zu erhöhen“, meint Bär.
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Radwan hätte sich bayerisches Wahlrecht im Bund gewünscht
Radwan dagegen bleibt bei seiner Kritik: „Ich bin ein großer Anhänger des personalisierten Verhältniswahlrechts, bei dem die beiden Pfeiler Mehrheitswahl und Verhältniswahl gleichberechtigt nebeneinanderstehen“, sagt er. Die enge Verbundenheit der direkt gewählten Abgeordneten zu ihren Wahlkreisen „macht die Demokratie aus“. Wenn es dann am Wahlabend heiße, dass ein vor Ort gewählter Kandidat nicht ins Parlament einziehe, „dann ist das eine Schwächung der Demokratie“.
Und wie lässt sich aus Radwans Sicht das Ziel, den Bundestag zu verkleinern, anders erreichen? „Der ideale Kompromiss wäre das bayerische Wahlrecht gewesen“, sagt er. Hier werden bei der Berechnung der Sitzaufteilung im Parlament Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. „Das minimiert das Problem der Ausgleichs- und Überhangmandate“, so der Politiker aus Rottach-Egern. „Aber die Ampel hat das abgelehnt.“
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Bleibe als Alternative eine Vergrößerung der Wahlkreise, um die Zahl der Direktmandate zu verkleinern. In diesem Fall aber befürchtet Radwan in dünner besiedelten Gebieten wie in Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg Wahlkreise „in der Größenordnung einer Tagesreise“. Dort hätten es die Wahlkreis-Vertreter schwer, ausreichend Präsenz vor Ort zu zeigen. (ast)