Die meisten Menschen dürften sich danach sehnen, hin und wieder den Papierberg daheim loszuwerden. Laut Bitkom hat jeder Bürger rund 8 Ordner Zuhause stehen, in denen Papier archiviert wird. Die gute Nachricht: Sie müssen nicht jeden Beleg ewig aufheben und bei vielen Dingen reicht eine digitale Kopie. Was aber lebenslang im Original aufbewahrt werden sollte:
- Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde, Kirchenaustrittsbescheinigung
- Testament, Erbschein, Sterbeurkunde von Angehörigen
- Ärztliches Gutachten
- Ausbildungsurkunde, Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnis
- Unterlagen zur Rentenberechnung
- Sozialversicherungsausweis
- Beleg über Wohneigentum
- Police für Lebensversicherung
Für diese Dokumente gilt also ein Wegschmeißverbot. Was Sie zusätzlich machen können: Digitalisieren Sie auch diese Dokumente für den Notfall und speichern Sie sie verschlüsselt ab.
Begrenzte Aufbewahrungszeit
Es gibt Dokumente, die sind wichtig und müssen für eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden, danach können sie weg:
- Arbeitsvertrag: Bis zum nächsten Job aufheben, danach reicht eine digitale Kopie.
- Finanzunterlagen: Unterlagen zu Finanzprodukten sollten mindestens über die gesamte Laufzeit aufbewahrt werden.
30 Jahre
- Gerichtsurteil
- gerichtlicher Mahnbescheid
- Prozessakten
- Unterlagen zu Pfändung, Privatinsolvenz
11 Jahre
- Steuerbescheid (digital)
10 Jahre
- Belege rund um Vermietung (digital)
- Handwerkerrechnung für Vermietung (digital)
5 Jahre
- Handwerkerrechnungen für Neu- oder Umbau (digital)
3 Jahre
- Kontoauszüge (digital)
- Rechnungen, wegen Verjährungsfrist (digital)
- Mietvertrag und Übergabeprotokoll bis 3 Jahre nach Auszug wegen Verjährungsfrist (digital)
- Versicherungsschein bis 3 Jahre nach Vertragsende aufheben, meist reichen digitale Versionen.
2 Jahre
- Handwerkerrechnungen, wegen Gewährleistungsansprüchen (digital)
- Belege rund um Eigenheim (digital)
- Kaufverträge (digital)
- Kassenbons (digital)
1 Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids
- Spendenquittung (digital)
- Bankbescheinigung über Kapitalerträge (digital)
- Lohnsteuerbescheinigung (digital)
- Gehaltsabrechnung (digital)