Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Schließung von Haasenburg-Heimen vor mehr als zehn…

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Schließung von Haasenburg-Heimen vor mehr als zehn Jahren war rechtswidrig Sa 20.07.24 | 10:48 Uhr   5 Bild: dpa/Gabbert Die Schließung von drei Heimen der Haasenburg GmbH vor mehr als zehn Jahren in Brandenburg war rechtswidrig. Wie das brandenburgische Bildungsministerium in Potsdam mitteilte, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt einen gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Schließung von Haasenburg-Heimen vor mehr als zehn…


Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Schließung von Haasenburg-Heimen vor mehr als zehn Jahren war rechtswidrig


Sa 20.07.24 | 10:48 Uhr

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Archivbild: Der Eingang zur Anlage der Haasenburg GmbH. (Quelle: dpa/Gabbert)
Bild: dpa/Gabbert

Die Schließung von drei Heimen der Haasenburg GmbH vor mehr als zehn Jahren in Brandenburg war rechtswidrig.

Wie das brandenburgische Bildungsministerium in Potsdam mitteilte, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt einen gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil gerichteten Antrag des Landes ab. Damit bleibe das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus gegen die Entziehung der Betriebserlaubnis für die Haasenburg-Einrichtungen vom 23. November 2023 rechtskräftig.

2013: Bericht über Misshandlungsvorwürfe

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte im vergangenen November der Klage der Haasenburg GmbH stattgegeben. Das Bildungsministerium stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der aber nun vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Damit seien die Rechtsmittel für das Land Brandenburg nunmehr ausgeschöpft, erklärte das Bildungsministerium.

2013 hatte die Berliner “Tageszeitung” Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg GmbH veröffentlicht. Die damalige Bildungsministerin Martina Münch (SPD) setzte daraufhin eine Untersuchungskommission ein. Diese stellte schwere Mängel fest, woraufhin die Heime geschlossen wurden.

Die Haasenburg GmbH betrieb seinerzeit drei Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in Unterspreewald, Schwielochsee und Müncheberg. In den Haasenburg-Heimen waren Kinder und Jugendliche untergebracht, die als Gefahr für sich oder andere galten, erfolglos andere Maßnahmen durchlaufen hatten oder von anderen Einrichtungen abgelehnt wurden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 20.07.2024, 11:00 Uhr

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5 Kommentare

  1. 5.

    Und jetzt? Welche Folgen hat das?

  2. 4.

    Die Bildungsministerin hat die heime ja nicht kraft ihrer wassersuppe einfach so geschlossen, sondern das Ergebnis des Gutachtens einer untersuchungskommission abgewartet und dann entschieden. Was ist daran falsch? Ich denke mal nichts. Wenn da jemand Mist gemacht hat, dann die sogenannte Expertengruppe.

  3. 3.

    Gleich kommen die braven Bürger und erklären uns, dass wir in einer freiheitlich, demokratischen, rechtsstaatlichen Ordnung leben und wenn es uns hier nicht gefällt wir in irgendein ganz gruseliges Land ausreisen können. Selbstverständlich freiwillig .

  4. 2.

    Steht der Hasenburg GmbH eine Entschädigung durch das Land zu? Wenn ja, wie hoch ist die?

  5. 1.

    Die Schließung war rechtswidrig!!! Und nun???? Die damalige Ministerien erfreut sich ihres Lebens, hat einen enormen Schaden angerichtet und wird wegen der Fehlentscheidung nicht zur Verantwortung gezogen. Wer wird den entstandenen Schaden ersetzen???? Nun ist sie in Leipzig und kann dort weiter kluge Fehlentscheidungen treffen. Man muss nur das richtige Parteibuch bei sich haben.

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Schließung von Haasenburg-Heimen vor mehr als zehn Jahren war rechtswidrig


Sa 20.07.24 | 10:48 Uhr

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Archivbild: Der Eingang zur Anlage der Haasenburg GmbH. (Quelle: dpa/Gabbert)
Bild: dpa/Gabbert

Die Schließung von drei Heimen der Haasenburg GmbH vor mehr als zehn Jahren in Brandenburg war rechtswidrig.

Wie das brandenburgische Bildungsministerium in Potsdam mitteilte, wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt einen gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil gerichteten Antrag des Landes ab. Damit bleibe das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus gegen die Entziehung der Betriebserlaubnis für die Haasenburg-Einrichtungen vom 23. November 2023 rechtskräftig.

2013: Bericht über Misshandlungsvorwürfe

Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte im vergangenen November der Klage der Haasenburg GmbH stattgegeben. Das Bildungsministerium stellte daraufhin einen Antrag auf Zulassung der Berufung, der aber nun vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen wurde. Damit seien die Rechtsmittel für das Land Brandenburg nunmehr ausgeschöpft, erklärte das Bildungsministerium.

2013 hatte die Berliner “Tageszeitung” Misshandlungsvorwürfe gegen die Haasenburg GmbH veröffentlicht. Die damalige Bildungsministerin Martina Münch (SPD) setzte daraufhin eine Untersuchungskommission ein. Diese stellte schwere Mängel fest, woraufhin die Heime geschlossen wurden.

Die Haasenburg GmbH betrieb seinerzeit drei Einrichtungen für schwer erziehbare Kinder und Jugendliche in Unterspreewald, Schwielochsee und Müncheberg. In den Haasenburg-Heimen waren Kinder und Jugendliche untergebracht, die als Gefahr für sich oder andere galten, erfolglos andere Maßnahmen durchlaufen hatten oder von anderen Einrichtungen abgelehnt wurden.

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