Patientenverfügung & Co. im Notfall.: Was Arzt und Bank von Ihnen sehen wollen

Berlin. Jeder Mensch sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung haben. Finanztip erklärt, wie das in wenigen Schritten erledigt ist. Es kann jeden plötzlich treffen, egal ob jung oder alt: Eine schwere Krankheit oder ein Unfall führen dazu, dass man plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann. In einem solchen Notfall ist es gut, wenn vertraute Personen
Patientenverfügung & Co. im Notfall.: Was Arzt und Bank von Ihnen sehen wollen

Berlin. Jeder Mensch sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung haben. Finanztip erklärt, wie das in wenigen Schritten erledigt ist.

Es kann jeden plötzlich treffen, egal ob jung oder alt: Eine schwere Krankheit oder ein Unfall führen dazu, dass man plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann. In einem solchen Notfall ist es gut, wenn vertraute Personen Verantwortung übernehmen – und das rechtlich auch dürfen.

Zwar können Verheiratete sich gegenseitig vertreten, wenn der Partner ernsthaft erkrankt und eine Ärztin oder Arzt die Notsituation schriftlich bestätigt (siehe dieses Musterformular). Dieses Notvertretungsrecht ist aber nur zur Absicherung für Ehepaare gedacht, die keine Vorsorgedokumente haben. Es ist auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt und gilt nur für sechs Monate (§ 1358 BGB). Verlassen sollten sich Paare deshalb auf die gesetzliche Vertretung nicht, sondern rechtzeitig selbst entscheiden. Das entlastet auch das medizinische Personal im Krankenhaus.

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Vorsorgevollmacht: Darum ist das Dokument wichtig

Die beste Vorsorge ist eine Vorsorgevollmacht. Damit kann jeder die Person zu seinem Vertreter bestimmen, der er vertraut: Eltern können sich gegenseitig und ihre erwachsenen Kinder bevollmächtigen, unverheiratete Paare können den Partner einsetzen und alleinstehende Menschen können jemanden aus der Familie oder Freunde für den Notfall als Vertreter benennen.

Es ist sinnvoll, mehreren Personen eine Vollmacht zu geben. Denn es kann vorkommen, dass die bevollmächtigte Person im Ernstfall selbst gesundheitlich nicht mehr in der Lage ist, für den anderen zu entscheiden oder damit überfordert ist. Dann können immer noch die anderen Vertreter handeln. Außerdem ist es für einen Bevollmächtigten in der Regel eine Erleichterung, wenn er nicht alles allein schultern muss.

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Eine Vorsorgevollmacht kann jeder selbst schreiben. Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt dazu das Muster des Bundesjustizministeriums oder das Vorsorge-Tool der Verbraucherzentralen. Damit lässt sich Schritt für Schritt eine Vorsorgevollmacht in wenigen Schritten erstellen, ausdrucken und eigenhändig unterschreiben. Damit die Vollmacht wirksam ist, muss sie der Bevollmächtigte im Original vorlegen. Eine Kopie reicht nicht. Weitere Infos und Tipps hat Finanztip im Ratgeber Vorsorgevollmacht zusammengestellt.

Ärztinnen und Ärzte führen im Notfall bestimmte Behandlungen nur mit gültiger Patientenverfügung durch.
Ärztinnen und Ärzte führen im Notfall bestimmte Behandlungen nur mit gültiger Patientenverfügung durch. © Getty Images | SARINYAPINNGAM

Bank: Kontovollmacht nicht vergessen

Nicht alle Banken und Sparkassen akzeptieren eine allgemeine Vorsorgevollmacht. Einige verlangen, dass die Vollmacht notariell beglaubigt ist, wenn der Kontoinhaber nicht das hauseigene Formular für die Konto- oder Depotvollmacht ausgefüllt hat. Oft muss auch der Bevollmächtigte unterschreiben. Es empfiehlt sich, die Formalien rechtzeitig mit der Bank zu klären.

Patientenverfügung zusätzlich sinnvoll

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht ist auch eine Patientenverfügung sinnvoll. Denn darin können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte nachlesen, welche medizinischen Behandlungen der Patient möchte, falls er sich dazu nicht mehr äußern kann. Ob er lebensverlängernde Maßnahmen möchte – oder unter welchen Umständen eventuell nicht. Das hilft den Angehörigen und nimmt ihnen die Last schwerer Entscheidungen von den Schultern.

Die Patientenverfügung darf nicht zu allgemein formuliert werden. Dann kann sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schlimmstenfalls unwirksam sein. Das Bundesjustizministerium bietet auch ein Muster für die Patientenverfügung an. Es enthält Textbausteine, mit denen man sein eigenes Dokument erstellen kann. Hilfreich ist auch das Vorsorge-Tool der Verbraucherzentralen.

Im Ernstfall ist entscheidend, dass die Angehörigen und Ärztinnen und Ärzte die Patientenverfügung auch finden. Im Schreibtisch zu Hause nutzt sie nichts. Einige Rechtsdienstleister bieten neben Werkzeugen zur Erstellung auch einen Notfallabruf für Vorsorgedokumente an. Der Geldratgeber Finanztip hält das für sinnvoll, hat die Anbieter näher untersucht und empfiehlt das Unternehmen PatientenverfügungPlus. Das bietet zu einem Preis von 19,90 Euro pro Jahr ein Rundum-Paket an.

Lesen Sie auch: Wilde Ehe – was unverheiratete Paare regeln sollten

Digitales Nachlassverzeichnis kann helfen

Wichtig ist auch, dass die bevollmächtigte Person im Notfall weiß, wo alle wichtigen Unterlagen wie Verträge, Versicherungsscheine, Bank- und Steuerunterlagen aufbewahrt sind. Eine gewisse Ordnung ist hilfreich und macht vieles leichter. Außerdem empfiehlt sich, eine Liste mit aktuellen Benutzernamen und Passwörtern von E-Mail- und anderen Konten im Internet zu erstellen. Ein solches digitales Nachlassverzeichnis macht vieles leichter und hilft den Personen, die sich um die Angelegenheiten kümmern sollen.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der gemeinnützigen Finanztip-Stiftung.

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