Prozess in Augsburg: Gerhard B. richtete drei Nachbarn mit Kopfschüssen hin – Urteil gefallen!

Augsburg/Langweid – Immer wieder gab es Streit in dem Mehrfamilienhaus, bis der Sportschütze Gerhard B. ausrastete. Drei Menschen starben durch Kopfschüsse, zwei wurden verletzt. Nun wurde der 65-Jährige vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt. , Gerhard B. erschoss drei seiner Nachbarn mit Kopfschüssen.  © Stefan Puchner/dpa Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.
Prozess in Augsburg: Gerhard B. richtete drei Nachbarn mit Kopfschüssen hin – Urteil gefallen!

Augsburg/Langweid – Immer wieder gab es Streit in dem Mehrfamilienhaus, bis der Sportschütze Gerhard B. ausrastete. Drei Menschen starben durch Kopfschüsse, zwei wurden verletzt. Nun wurde der 65-Jährige vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Gerhard B. erschoss drei seiner Nachbarn mit Kopfschüssen.
Gerhard B. erschoss drei seiner Nachbarn mit Kopfschüssen.  © Stefan Puchner/dpa

Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Sollte das Urteil wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes rechtskräftig werden, wäre somit die Freilassung des deutschen Staatsbürgers bereits nach 15 Jahren Gefängnis auf Bewährung erheblich erschwert.

Hintergrund der Bluttat waren jahrelange Streitigkeiten zwischen den Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus in Langweid im Landkreis Augsburg. Der Angeklagte hatte nach den Ermittlungen am 28. Juli 2023 zwei Frauen und einen Mann mit Kopfschüssen innerhalb von nur 16 Sekunden getötet.

Auslöser soll eine erneute Auseinandersetzung mit üblen Beschimpfungen zwischen dem Angeklagten und einem Nachbarn gewesen sein, in deren Folge der Nachbar auch die Polizei alarmierte.

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Da eines der Mordopfer an seinem Handy wenige Minuten vor der Bluttat eine Audioaufnahme aktiviert hatte, gibt es von dem grausigen Verbrechen ein exaktes Tondokument.

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Der 65-Jährige hatte demnach einem Paar aus der Nachbarschaft im Treppenhaus aufgelauert und die 49 und 52 Jahre Eheleute mit einer Pistole, die er legal besaß, quasi hingerichtet.

Danach soll er eine 72 Jahre alte Nachbarin durch deren Wohnungstür erschossen haben. Der Angeklagte soll gezielt in den Bereich des Türspions gefeuert haben, weil er vermutete, dass die Frau wegen der Schüsse durch den Spion schaut – wie es tatsächlich auch war.

Danach verletzte der Mann noch zwei Angehörige der getöteten Rentnerin durch weitere Schüsse schwer.

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