Verzögerungen bei Meldung für das neue Tierhaltungslogo
Ab dem kommenden Jahr soll schneller ersichtlich sein, aus welcher Haltungsform zum Beispiel Schweinefleisch kommt. Ein neues Logo ist in der Umsetzung. Die Vorbereitungen laufen nicht problemlos.
Magdeburg – Bei den Vorbereitungen für das künftige staatliche Tierhaltungslogo für Fleisch hakt es in Sachsen-Anhalt noch bei der Umsetzung. Bis zum 1. August sollten Schweinemastbetriebe laut Gesetz melden, welche Haltungsform sie in ihren Ställen haben. In Sachsen-Anhalt müssen die Voraussetzungen für die Abgabe dieser Meldungen allerdings erst noch geschaffen werden, teilte das Landwirtschaftsministerium auf Anfrage mit.
Für Tierhalter werde es aber keine Auswirkungen geben, hieß es. Die Umsetzung befinde sich in der finalen Phase. In einer Übersicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums fehlen für Sachsen-Anhalt, Berlin, Bremen und Hessen noch die zuständigen Behörden.
Das Gesetz sieht vor, dass ab August 2025 eine Kennzeichnung für inländische Erzeugnisse Pflicht wird. Starten soll sie mit Schweinefleisch in den Supermärkten.
Es soll ein System mit fünf Kategorien geben, wenn Ferkel nach der Aufzucht in die Mast kommen. Es beginnt bei der Haltungsform „Stall“ mit den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Stufe „Stall+Platz“ gibt 12,5 Prozent mehr Platz vor, „Frischluftstall“ den Kontakt zu Außenklima. Dazu kommen noch die Stufen „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Im Supermarkt gibt es zu den Lebensbedingungen von Tieren schon seit 2019 eine weit verbreitete freiwillige Kennzeichnung der Handelsketten mit dem Aufdruck „Haltungsform“. Sie umfasst Fleisch von Rindern, Schweinen und Geflügel. dpa