Verbotene Gegenstände beim Versand innerhalb Deutschlands
- Gegenstände, die gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben verstoßen
- Gegenstände, die beim Transport Personen- oder Sachschäden hervorrufen können
- Sendungen, für die eine Sonderbehandlung notwendig ist
- lebende Tiere
- sterbliche Überreste von Menschen
- Sendungen mit einem Bruttowert von mehr als 25.000 Euro
- Sendungen, für die gefahrgutrechtliche Vorschriften gelten
- Wertgegenstände mit einem Gesamtwert von mehr als 500 Euro
Strengere Regelungen beim Versand ins Ausland
- brennbare Flüssigkeiten
- elektrische Geräte mit Lithium-Akkus aufgrund der Brandgefahr
- alkoholische Getränke mit mehr als 70 Prozent Alkohol; Begrenzung auf fünf Liter bei einem Alkoholgehalt von mehr als 25 Prozent Alkohol
- Batterien und Akkus, da sie nicht auslaufsicher sind
- verschiedene Kosmetika wie Nagellack oder Parfum
- explosive Stoffe wie Feuerwerkskörper
- Sprühdosen als Druckbehälter
- Streichhölzer
- Airbag-Teile
- Gifte