Wohngeld 2025: So viel mehr Geld gibt es nächstes Jahr

Startseite Wirtschaft Wohngeld 2025: So viel mehr Geld gibt es nächstes Jahr Stand: 04.08.2024, 14:53 Uhr Von: Amy Walker Kommentare Drucken Teilen Das Wohngeld wird ab Januar 2025 voraussichtlich stark ansteigen. Dies bringt für Personen mit geringem Einkommen und kleinen Renten einen monatlichen finanziellen Zuwachs. München – Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat vor wenigen Wochen
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Wohngeld 2025: So viel mehr Geld gibt es nächstes Jahr

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Das Wohngeld wird ab Januar 2025 voraussichtlich stark ansteigen. Dies bringt für Personen mit geringem Einkommen und kleinen Renten einen monatlichen finanziellen Zuwachs.

München – Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat vor wenigen Wochen angekündigt, dass das Wohngeld zum 1. Januar 2025 steigen wird. In einer Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 heißt es, das Wohngeld wird um durchschnittlich 15 Prozent steigen. „Damit sorgen wir dafür, dass sich niemand durch zu hohe Wohnkosten z.B. zwischen Heizen oder Essen entscheiden muss“, so die Ministerin. Das Wohngeld für Geringverdienende sowie für Rentner und Rentnerinnen mit kleinen Einkommen wurde zuletzt zum 1. Januar 2023. Seitdem haben sich die Kosten für das tägliche Leben erhöht, so Geywitz.

Wohngeld 2025: Beispiele zeigen, wie viel Geld es geben könnte

Wie viel mehr Wohngeld monatlich an Anspruchsberechtigte ausgezahlt wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Denn die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach dem Wohnort, der Zahl der Haushaltsmitglieder und dem eigenen Einkommen. Denn eine in München lebende Familie mit zwei Kindern und einem Erwachsenen, der in Vollzeit arbeitet, hat einen anderen Bedarf als eine Familie, die in Ostfriesland auf dem Land lebt.

Dennoch ist es möglich, anhand von Beispielen die Höhe des Wohngeldes darzustellen. Wichtig zu betonen ist aber, dass die tatsächliche Höhe am Ende von der zuständigen Behörde festgelegt wird.

Beispiel 1: Haushalt mit zwei Erwachsenen

Tobi und Hannah leben in Pfaffenhofen an der Ilm in Bayern. Hannah arbeitet in Vollzeit und hat ein monatliches Einkommen von 2000 Euro netto, ihr Ehemann Tobi hat momentan nur einen Minijob und verdient 520 Euro im Monat. Für ihre Zwei-Zimmer-Wohnung zahlen sie eine Kaltmiete von 950 Euro. Dadurch erhalten sie aktuell Wohngeld in Höhe von 118 Euro. Ab 2025 können sie damit rechnen, dass ihr Wohngeld um 18 Euro auf rund 136 Euro steigt.

Wer jetzt schon Wohngeld bezieht, muss nichts weiter tun. Die Erhöhung kommt automatisch und wird durch die zuständige Behörde berechnet. Neben Mietkosten sind auch Kosten für die Heizung inbegriffen.

Beispiel 2: Alleinstehende Rentnerin

Henriette wohnt alleine in einer Zwei-Zimmer-Wohnung in Jüterbog (Land Brandenburg). Für ihre Wohnung zahlt sie monatlich 335 Euro bei einer Rente von 860 Euro. Sie hat keine weiteren Einkünfte, weshalb sie Wohngeld bezieht. Dieses beläuft sich seit 2023 auf 250 Euro. Im kommenden Jahr wird der Betrag auf voraussichtlich 287 Euro steigen.

Eine Person liest besorgt ein Schreiben, während sie auf der Couch sitzt. (Symbolfoto)
Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware. Mit dem Wohngeld-Plus werden Geringverdiener unterstützt. (Symbolfoto) © AntonioGuillem/Imago

In Deutschland haben 1,9 Millionen Haushalte nach Angaben des Ministeriums Anspruch auf Wohngeld. Allerdings beziehen gerade mal 600.000 Haushalte die staatliche Unterstützungsleistung. 48 Prozent der Haushalte, die heute schon Wohngeld bekommen, sind solche mit Rentnern und Rentnerinnen, so das Ministerium.

Beispiel 3: Familie mit zwei Kindern

Jonas und Lisa leben in einer Wohnung in Burkhardtsmühle (Baden-Württemberg), die sie monatlich 1530 Euro kalt kostet. Jonas arbeitet in Vollzeit und hat ein Nettoeinkommen von 2100 Euro, Lisa arbeitet in Teilzeit und verdient 1200 Euro netto. Das Paar hat noch zwei Kinder. Sie beziehen seit 2023 ein Wohngeld in Höhe von 481 Euro. Ab Januar erwarten sie eine Steigerung auf 553 Euro im Monat.

Wohngeld gibt es nicht nur für Mieter und Mieterinnen

Wohngeld gibt es übrigens nicht nur für Mieter und Mieterinnen. Auch Personen, die im eigenen Eigentum leben, können auf staatliche Unterstützung hoffen. Das Wohngeld für Eigentümer und Eigentümerinnen heißt Lastenzuschuss und kann für folgende Ausgaben beantragt werden:

  • Ausgaben für Zins und Tilgung bei Krediten, die zum Bau, Kauf oder Verbesserung des Wohneigentums dienen
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
  • Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
  • Versicherungsbeiträge für das Eigenheim
  • Heizkosten
  • Verwaltungskosten

Der Lastenzuschuss wird, genauso wie das Wohngeld, beim örtlichen Wohngeld-/Bürgeramt gestellt.

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