Z+ (abopflichtiger Inhalt); Häusliche Gewalt: Buschmann zeigt sich offen für Fußfessel-Regel zum Schutz von Frauen

Bundesjustizminister Marco Buschmann erwägt nach eigenen Angaben eine Gesetzesänderung, um Frauen mithilfe elektronischer Fußfesseln für potenzielle Täter besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland bestritt der FDP-Politiker, sich gegen entsprechende Forderungen von Betroffenen und des Landes Hessen zu stellen: “Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin offen dafür, die elektronische Fußfessel im Kampf
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Häusliche Gewalt: Buschmann zeigt sich offen für Fußfessel-Regel zum Schutz von Frauen

Bundesjustizminister Marco Buschmann erwägt nach eigenen Angaben eine Gesetzesänderung, um Frauen mithilfe elektronischer Fußfesseln für potenzielle Täter besser vor häuslicher Gewalt zu schützen. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland bestritt der FDP-Politiker, sich gegen entsprechende Forderungen von Betroffenen und des Landes Hessen zu stellen: “Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin offen dafür, die elektronische
Fußfessel im Kampf gegen häusliche Gewalt einzusetzen. Auch Regelungen
im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen”, sagte Buschmann. “Ich möchte einen lückenlosen Schutz für von Gewalt
bedrohte Frauen erreichen: eine Verzahnung von Landespolizeirecht und
dem Gewaltschutzgesetz des Bundes.”

Voraussetzung sei aber eine Lösung, die in der Praxis funktioniere. Er lasse das gerade in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen. “Ich wundere mich, dass so getan wird, als ob wir daran nicht schon arbeiten würden.” Er warne lediglich davor, sich einseitig auf das Gewaltschutzgesetz des Bundes zu fokussieren. Die hessische Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, die elektronische Fußfessel durch eine Änderung dieses Gesetzes zu verankern.

Buschmann sieht Bundesländer in der Verantwortung

Die  elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort und kann so automatisch die  Polizei alarmieren, wenn sich ein Mensch trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen nähert.

Buschmann sagte: “Das Gewaltschutzgesetz wird allein von den Familiengerichten durchgesetzt – nicht von der Polizei.” Für eine längerfristige Anordnung von Fußfesseln könne es Sinn ergeben, auch Familiengerichte mit einzubeziehen. Aber Familiengerichte könnten den Schutz durch die Polizei nicht ersetzen. Für das Polizeirecht seien die Länder zuständig, sie müssten zuerst entscheiden, ob sie elektronische Fußfesseln einsetzen wollten. In mehreren Ländern ist das bereits der Fall. In Bayern und in Hamburg ermöglicht das Polizeirecht eine Fußfessel.

Buschmann kündigte zudem Maßnahmen an, mit denen Familiengerichte Stalker künftig zu einem Antigewalttraining verpflichtet könnten. Es sei zutiefst bedrückend, wie viele Frauen in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt würden, sagte er mit Blick auf die Statistik, dass in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet wird.             

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